Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ärzte bei der Entnahme einer Niere im Universitaetsspital Basel.
Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 30 Sekunden.
Inhalt

Neue Regelungen in der Organspende

Seit gut 40 Jahren gilt der so genannte Hirntod als das Kriterium, wenn es darum geht einem Menschen Organe für eine Transplantation zu entnehmen. Innerhalb diese Spendergruppe gibt es Menschen, bei denen auch das Herz still steht. Einige Spitäler der Schweiz möchten wegen Organmangel nun auch diese Gruppe als Spender nutzen - entsprechende Programme sollen diesen Herbst starten. Die allermeisten Hirntoten sehen auf den ersten Blick nicht aus wie Tote: sie haben einen Herzschlag, sind warm und können mit Hilfe von Beatmungsgeräten atmen. Doch ihr Gehirn ist irreversibel tot. Bei den Herztoten hat zusätzlich auch das Herz aufgehört zu schlagen. Solche herztoten Organspender gab es in der Schweiz bereits früher: bis vor vier Jahren an den Universitätsspitälern Zürich und Genf. Juristische GrauzoneDie Programme wurden dann gestoppt, weil das Transplantationsgesetz, das 2007 in Kraft trat, unklar formuliert war. Man hatte beim Entwerfen des Gesetzes schlicht nicht an die herztoten Spender gedacht, und die Medizner fanden sich dadurch plötzlich in einer juristischen Grauzone wieder. Nur bestimmte Organe verwendbarDas Gesetz ist nun in Revision und die entsprechenden medizinischen Richtlinien, die herztote Spender explizit erlauben, sind sogar schon seit dieser Woche in Kraft. Bei herztoten Spendern können zum Beispiel Nieren transplantiert werden. Manchmal auch Leber oder Lunge. Das Herz hingegen ist zu stark geschädigt und fällt als Spendeorgan weg.

Mehr von «Wissenschaftsmagazin»