Zum Inhalt springen

Header

Audio
Der Kanton muss bezahlen - nicht der Patient
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 6 Sekunden.
Inhalt

Der Kanton muss bezahlen - nicht der Patient

Eine Witwe hätte gemäss dem St. Galler Kantonsarzt mehrere tausend Franken für die Notfallbehandlung ihres inzwischen verstorbenen Mannes übernehmen sollen. Dabei hatten die Ärzte bei dieser ausserkantonalen Behandlung zugesichert, dass der Wohnkanton die Kosten trägt. Das St. Galler Kantonsgericht hat nun aber die Witwe entlastet: Der Kanton muss die Kosten übernehmen. Gemäss der Schweizerischen Patientenorganisation SPO ist die Kostenübernahme nach ausserkantonalen Notfallbehandlungen häufig unklar. Bei der SPO hofft man nun, dass dieser Gerichtsentscheid Signalcharakter hat und die Patienten generell in solchen Situationen entlastet.

Mehr von «Espresso»