Rechtsfrage: «Darf man bei Versammlungen per Mail abstimmen?»
Die Agenda ist proppenvoll: Elternabend, Vereinsanlass und dann noch die Versammlung der Stockwerkeigentümer. «Ginge das nicht einfacher?», fragt sich eine Wohnungsbesitzerin. Man könnte doch Abstimmungen auch per Mail durchführen. «Espresso» sagt, ob solche Beschlüsse rechtsgültig wären.
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