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Haushaltgeräte: Zubehör nicht garantiert
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Haushaltgeräte: Zubehör nicht garantiert

Das Problem ist so bekannt, wie ärgerlich. Man hat vor ein paar Jahren ein Haushaltgerät gekauft. Das Gerät würde noch bestens funktionieren, doch das nötige Zubehör ist nicht mehr erhältlich - zum Beispiel Staubsäcke für Staubsauger, Bürstenköpfe für Elektrozahnbürsten oder Filter für Kaffeemaschinen. Einen rechtlichen Anspruch auf Zubehör gibt es keinen, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Die 50 Mitglieder des Branchenverbands FEA verpflichten sich aber freiwillig, den Kunden bis zu 5 Jahre noch Zubehör anzubieten. Insbesondere bekannte Marken sorgen aus Imagegründen dafür, dass das Gerätezubehör auch Jahre später noch erhältlich ist. Bei unbekannten Marken ist das Risiko grösser, dass die Produktion von Zubehör nach kurzer Zeit eingestellt wird. Man sollte sich deshalb vom Händler vor dem Kauf die Verfügbarkeit schriftlich garantieren lassen. Bevor man ein noch funktionierendes Gerät entsorgt, lohnt es sich, im Fachhandel nach Alternativ-Zubehör von anderen Herstellern zu fragen.

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