Das Kleingedruckte wird konsumentenfreundlicher
Die Bestimmungen über das Kleingedruckte in Verträgen werden verschärft. Darauf haben sich National- und Ständerat nach langem Hin und Her geeinigt.Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, kann nun von Kunden leichter angefochten werden. Beispielsweise wenn ein Unternehmen im Kleingedruckten die Haftung bei schwerem Verschulden ausschliesst. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb wurde im allgemeinen verschärft - nicht nur durch die Verschärfung der AGBs. Künftig macht sich auch strafbar, wer Telefonanrufe für Werbezwecke bei jemandem tätigt, der solche Anrufe mittels Sternchen-Eintrag im Telefonbuch als unerwünscht kennzeichnet.
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