«Inländervorrang light» – ein Verstoss gegen die Verfassung?
Geht es nach der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, soll die Zuwanderungsinitiative mit einem abgeschwächten Inländervorrang umgesetzt werden. Kontingente gäbe es dann nur im Einvernehmen mit der EU. Der Vorschlag hat in der Herbstsession der Eidgenössischen Räte durchaus Chancen, angenommen zu werden. Ein solcher «Inländervorrang light» wäre gegen die Verfassung, sagt Bernhard Ehrenzeller, Professor für öffentliches Recht und Verfassungsspezialist an der Universität St.Gallen. Das Gespräch.
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