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Reparatur viel teurer als Offerte
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Reparatur viel teurer als Offerte

Beim Auszug aus der alten Wohnung von «Espresso»-Hörerin Andrea Decurtins kam im Bad ein Mangel zum Vorschein: Im Spiegelschrank war eine Plexiglas-Ablage kaputt. Da sich die ehemalige Mieterin nicht selber darum kümmern wollte, überliess sie die Reparatur der Verwaltung. Diese schätzte die Kosten auf 150 Franken. Die Schlussrechung fiel mit 460 Franken jedoch dreimal so hoch aus wie geschätzt. «Muss ich das akzeptieren?», fragt Andrea Decurtins.Im Prinzip ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Wer eine Reparatur in Auftrag gibt, muss diese auch bezahlen. Aber nur, wenn die Kosten der Reparatur sich im normalen Rahmen bewegen.Aber: Mit zunehmenden Alter verliert der Spiegelschrank auch an Wert. Dies kann man aus den sogenannten «Lebensdauer-Tabellen» ersehen. Ist der Schrank schon einige Jahre alt, so hat er vielleicht nur noch einen Wert von einigen hundert Franken. In so einem Fall darf die Verwaltung für die Reparatur höchstens so viel verrechnen, als der Schrank überhaupt noch Wert ist.

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