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Stacheldraht an der Grundstücksgrenze
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Stacheldraht an der Grundstücksgrenze

Der Nachbar von «Espresso»-Hörer Paul Christen aus Büren (SO) hat seinen Gartenzaun seit Jahren nicht mehr unterhalten, einige Holzpfosten sind umgekippt. Nun will der Nachbar den Zaun erneuern, dabei jedoch den alten rostigen Stacheldraht vom alten Zaun weiterverwenden. Paul Christen sieht dabei Verletzungsgefahr für seine Familie. «Im Tierschutz ist die Verwendung von Stacheldraht verboten!», weiss Paul Christen und fragt, ob dies auch für Menschen gilt.Die von Paul Christen angesprochene Verordnung verbietet die Verwendung von Stacheldraht für Tiergehege. Aber auch zwischen Grundstücken von Nachbarn ist die Verwendung von Stacheldraht laut Rechtsexpertin Doris Slongo verboten. In einzelnen Kantonen ist dies in den baurechtlichen Bestimmungen explizit so festgelegt. Zusätzlich gibt es jedoch auch gesamtschweizerische Regeln, die die Verwendung von Stacheldraht verhindern sollen.Der Eigentümer eines Grundstücks darf nämlich nichts installieren, was den Nachbarn gefährdet. Dies ist bei Herr Christen und seiner Familie der Fall, wenn sie sich der Grundstücksgrenze nähern. Herr Christen kann darum verlangen, dass der Stacheldraht entfernt wird. Dazu kommt: Wenn etwas passiert, sich z.B. jemand verletzt, weil er zu nahe an die Grenze geht oder dort stolpert, haftet der Nachbar für den Schaden.

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