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Grosser Ärger über kurze Zahlungsfristen
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Grosser Ärger über kurze Zahlungsfristen

Ein «Espresso»-Beitrag über Zahlungsfristen bei der Sunrise hat viele Reaktion ausgelöst. Kundinnen und Kunden fühlen sich von verschiedenen Unternehmen unter Druck gesetzt, wenn ihnen wenig Zeit zur Begleichung von Rechnungen zur Verfügung steht.Oftmals liegt das Rechnungsdatum bei Erhalt einer Rechnung schon über zehn Tage zurück. Man datiere die Rechnungen nicht zurück, heisst es auf Anfrage bei verschiedenen Unternehmen. Aus logistischen Gründen würden Rechnungen gestaffelt verschickt, deshalb auch die kürzeren Fristen. Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo müssen Rechnungen grundsätzlich sofort beglichen werden. Ist auf der Rechnung ein Rechnungsdatum vermerkt, gilt dieses. Eine Ausnahme ist, wenn die Frist gar nicht eingehalten werden kann. Dann sollte die Rechnung so schnell wie möglich beglichen werden, Verzugszinsen oder Mahngebühren dürfen in so einem Fall keine anfallen.

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