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Unangenehme Überraschung beim Kirschen pflücken
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Unangenehme Überraschung beim Kirschen pflücken

Damit hat eine «Espresso»-Hörerin nicht gerechnet: Als sie mit ihrer Freundin bei einem Spaziergang Kirschen pflücken wollte, drohte ihr die Besitzerin des Kirschbaumes mit einer Anzeige. Obwohl die beiden die Kirschen nicht auf einem fremden Grundstück pflückten. Sondern auf der Strasse, auf welche ein Ast mit Kirschen herunter hing.Gemäss Rechtsexpertin Doris Slongo hat die «Espresso»-Hörerin zwar widerrechtlich gehandelt, da die Kirschen tatsächlich dem Eigentümer des Grundstücks gehören. Mit einer Bestrafung rechnen müsse sie jedoch trotzdem nicht, dafür sei das Delikt bei Weitem zu geringfügig.

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