Zum Inhalt springen

Header

Audio
Hilflosenentschädigung der AHV und IV
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 13 Sekunden.
Inhalt

Hilflosenentschädigung der AHV und IV

AHV- und IV-Rentner haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung, sofern sie ihren Alltag aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Aufwand für Pflege oder Betreuung.

Beim Antrag auf Hilflosenentschädigung spielt das Vermögen des Antragstellers keine Rolle. Der Fokus richtet sich einzig auf seine gesundheitliche Situation der letzten 360 Tage. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Aufwand für Pflege, Betreuung oder Hilfsmittel. Deshalb wird zwischen leichter, mittlerer und schwerer Hilflosenentschädigung unterschieden. Entsprechend abgestuft ist der monatliche Beitrag, den ein Bezüger erhält.

Das Formular «Anmeldung zum Bezug einer Hilflosenentschädigung» ist bei allen Ausgleichskassen erhältlich. Eingereicht wird es bei der Ausgleichskasse, die dem Antragsteller die monatliche AHV oder IV auszahlt. Über den Antrag und die allfällige Höhe der Entschädigung entscheidet dann die IV.

Im Gespräch mit Pia Kaeser stellt Marcel Schenk das Angebot der Hilflosenentschädigung für Rentnerinnen und Rentner vor. Er ist Geschäftsleiter der Pro Senectute Bern.