Weiteres Vorgehen bei der Komplementärmedizin ist unklar
Die Berücksichtigung der Komplementärmedizin ist nun zwar in der Verfassung festgeschrieben, was genau das aber bedeutet und wann allenfalls Alternativ-Methoden wieder in den Grundversicherungskatalog aufgenommen werden, ist unklar.Wahrscheinlich wird sich das Parlament nun um die Umsetzung der neuen Verfassungsnorm kümmern müssen.
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