Mietzinsreduktion bei schlechter Hauswartung?
Der Hauswart macht seine Arbeit seit Monaten nur schlecht oder gar nicht. Kann man als Mieter nun eine Reduktion des Mietzinses verlangen? Ja, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Je nach Schwere des Falls dürften hier 50 bis 100 Franken Mietreduktion gerechtfertigt sein. Falls der Vermieter trotz Reklamierens nicht reagiert, kann man dieses Geld von der Miete abziehen und bei einem Gericht hinterlegen.
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