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Steuerbehörden dürfen UBS-Bank-Konten an Frankreich liefern

Das Bundesgericht hat heute entschieden: Die UBS muss Frankreich bis zu 40'000 Angaben von Bankkunden liefern. Durch dieses Urteil hat das Bundesgerichts die Hürden für die Amtshilfe gesenkt werden.

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