Bundesgericht ändert Praxis bei HIV-Ansteckungen
Das Gericht passt sich dem medizinischen Fortschritt an. Bisher galt: Wer HIV-positiv ist und seinen ahnungslosen Sexualpartner ansteckt, macht sich der schweren Körperverletzung strafbar. Doch weil HIV meist nicht mehr zum Tode führt, wird diese Praxis jetzt geändert.
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