Mängel in der neuen Wohnung
Schimmelpilz an einer Wand, ein defekter Geschirrspüler oder beschädigtes Parkett: Wer neu in eine Wohung zieht, sollte auf Mängel achten. Wie lange aber hat der Vermieter Zeit, solche Mängel in Ordnung zu bringen?Konkrete Fristen gibt es nicht. Im Mietrecht heisst es lediglich, dass Mängel «innert angemessener Frist» behoben werden müssen. Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt, was das heisst und was Mieter machen können, falls der Vermieter nichts tut.
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