Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.
Keystone
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 6 Sekunden.
Inhalt

Abschiebung in Länder mit Todesstrafe?

In Europa ist die Abschiebung von Kriminellen unzulässig, wenn in der Heimat die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Doch nun erlaubt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung eines Terroristen aus Frankreich nach Algerien. Was bedeutet das für die Schweiz?

Download

Weiter in der Sendung:

Eine Mehrheit der FDP-Basis hat sich in einer Umfrage für mehr Engagement beim Klimaschutz ausgesprochen. Gewünscht wird nebst einer CO2-Abgabe auf Flugtickets und einer stärkeren Besteuerung von Benzin oder Diesel auch der Neubau von neuen AKW. Gespräch mit Alt-FDP-Nationalrat Franz Steinegger.

Mehr von «Info 3»