Eine nachträgliche Rechnung von 400 Franken nach einer USA-Reise hat bei Prepaid-Kreditkarten-Besitzer Markus Bangerter für eine böse Überraschung gesorgt. Beobachter-Rechtsexpertin Rosmarie Naef klärt, wie es so weit kommen kann und was es bei Prepaid-Kreditkarten zu beachten gilt.
Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema:
1. Kartenbenützer dürfen sich nicht auf die blosse Bezeichnung «prepaid» verlassen und deshalb ungehemmt einkaufen. Aus technischen Gründen werden die Belastungen stets verzögert verbucht.
2. Sind Sie unsicher, können Sie den verfügbaren Saldo im Internet oder telefonisch abfragen.
3. Und wie immer gilt: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Prepaid-Kreditkarte.
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