Forderungen nach der Wohnungsabgabe
Die Tochter von Espresso-Hörer Hanspeter Huber hat Ärger mit ihrer ehemaligen Wohnungs-Vermietern: Diese stellt ihr, drei Monate nach der Abgabe der Wohnung, diverse Schäden in der Wohnung in Rechnung. Bei der Wohnungs-Abgabe war von diesen Schäden aber keine Rede. Muss die Tochter bezahlen? Nein, meint DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo: Nachforderungen, die erst drei Monate nach der Wohnungsabgabe erhoben werden, sind nicht haltbar.
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