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Der Umsatz muss um mehr als 75 Prozent eingebrochen sein, bis ein Tourismusbetrieb wegen Schneemangels entschädigt wird - und es gilt eine Karenzfrist der ersten 14 Tage.
Keystone
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Bergbahnen fordern raschere Entschädigung bei Schneemangel

Der späte Schnee in der letzten Saison hat ein Loch in die Kasse der Bergbahnen gerissen. In Graubünden haben zum Beispiel 35 Betriebe Entschädigungen für wetterbedingte Kundenausfälle beantragt. Sie funktionieren ähnlich wie jene für Kurzarbeit. Mit einem Unterschied: Die Hürden sind höher - zu hoch, finden die betroffenen Bündner.

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