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Unerwünschte Werbung trotz Stopp-Kleber
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Unerwünschte Werbung trotz Stopp-Kleber

Eine «Espresso»-Hörerin hat trotz Stopp-Kleber in ihrem Briefkasten Werbung gefunden. Adressiert war diese «an die kleinen und grossen Spielzeugfreunde» gefolgt von Strasse und Wohnort. Werbung, die in der Adresse statt dem eigenen Namen eine solche allgemeine Formulierung aufweist, nennt man teiladressierte Werbung. Ursprünglich konnte man damit den Stopp-Werbung-Kleber umgehen. Der damalige Bundesrat Leuenberger hat diesem Trick 2003 aber den Riegel geschoben. Seither dürfen Pöstler teiladressierte Werbung nicht mehr zustellen, wenn an einem Briefkasten ein Stopp-Werbung-Kleber angebracht ist. Hin und wieder könne das aber aus Versehen trotzdem passieren, sagt die Post. Das seien aber Einzelfälle. Von Versehen und Einzelfällen kann laut der Stiftung für Konsumentenschutz SKS keine Rede sein. Daher fordert die SKS im neuen Bundesgesetz für unlauteren Wettbewerb den Stopp-Kleber verbindlicher zu verankern.Hörerdiskussion: Nützt der Stopp-Kleber? 

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