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Genügt die Postquittung als Beweis?
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Genügt die Postquittung als Beweis?

«Espresso»-Hörerin Trudi Hunziker und ihr Mann aus Braunau (TG) haben die Rechnung einer Gartenbaufirma fristgerecht auf einer Poststelle einbezahlt. Als eine Mahnung eintraf, schickten Hunzikers eine Kopie der Postquittung. Die Gartenbaufirma beharrt jedoch darauf, dass das Geld nicht eingetroffen sei.Mittlerweile wurde eine Inkassofirma eingeschaltet, auch diese fordert von Herrn und Frau Hunziker trotz vorhandener Postquittung eine erneute Bezahlung. «Dies kostet uns Zeit und Nerven!» beklagt sich Frau Hunziker. Rechtsexpertin Doris Slongo kann jedoch beruhigen: «Herr und Frau Hunziker haben alles richtig gemacht - die Sache ist für sie erledigt.»Die Gartenbaufirma hat die Bezahlweise über ein Postkonto grundsätzlich akzeptiert. Hunzikers haben das Geld einbezahlt und können das mit der Quittung beweisen. Möglich ist, dass die Post die Zahlung nicht richtig verarbeitet hat. Dies ist jedoch das Risiko des Rechnungsstellers.

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