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Das Bundesgericht hat sich für mehr Transparenz ausgesprochen. Die Abgangs-Vereinbarungen zweier hochrangiger Spitzenbeamten müssen öffentlich gemacht werden.
Bei Leerverkäufen leihen sich Spekulanten Aktien, um mit diesen zu handeln. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen Anleger Aktien, ohne sie überhaupt geliehen zu haben.