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Das Ausfüllen des Abstimmungsmaterials ist für sehbehinderte Personen schwierig.
Keystone
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Mehr politische Teilhabe für sehbehinderte Personen

Weil in der Schweiz nur das handschriftliche Ausfüllen von Stimm- und Wahlzetteln erlaubt ist, sind blinde und sehbehinderte Personen in den meisten Fällen auf Unterstützung angewiesen – dies jedoch widerspricht der gesetzlichen Regelung über die Wahrung des Stimmgeheimnisses. Der Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband fordert deshalb die Einführung von E-Voting.

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