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Schweiz hinkt bei Konsumentenrechten hinterher

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In der Schweiz sind Konsumentinnen und Konsumenten bei Gewährleistung und Garantie schlechter gestellt als in der EU. Der Bundesrat sieht in einem Bericht ans Parlament Handlungsbedarf: «Das Schweizer Gewährleistungsrecht beim Kauf zeigt sich heute als in verschiedener Hinsicht veraltet.» Die Schweiz solle ihr Recht ans EU-Recht angleichen. «Damit würde die Position von Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt.» Was nun geschieht, ist offen. Der Auftrag des Bundesrats ist mit dem Bericht abgeschlossen. Nun müsste das Parlament den Ball aufnehmen. Der Konsumentenschutz will sich dafür einsetzen.

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