Gott findet man in der Präambel der Bundesverfassung. Ansonsten wird sein Name in keinem der 196 Artikel genannt. Die Religion wird ziemlich kurz abgefertigt: In Artikel 15 geht es um die Glaubens- und Religionsfreiheit. Man kann glauben, muss aber nicht. Man kann zu einer Religionsgemeinschaft gehören, muss aber nicht. Wie Kirche und Staat zusammengehen, ist Sache der Kantone. Auch das liest man in der Bundesverfassung.
Alles nüchtern und nachvollziehbar. Was wiederum die Frage aufwirft, warum die Bundesverfassung, dieser ausgeklügelte Schweizer Gesellschaftsvertrag, mit der Anrufung Gottes beginnt? Auch in der revidierten Ausgabe von 1999.
Als der SP-Politiker Fabian Molina im Nationalrat 2021 verlangte, Gott aus der Bundesverfassung zu streichen, war die Mehrheit im Rat dagegen. Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie unten in den Kommentaren mit.
Dagegen und dafür
Das bedauert Lisa Arnold. Sie ist Geschäftsführerin der Freidenkenden Schweiz. Diese möchten statt «Gott der Allmächtige» eine Formulierung, die auch Menschen abholt, die nicht an Übernatürliches glauben. «Die Religion hat das Land gespalten in Reformierte und Katholiken. Der Satz trennt die Gläubigen von den Ungläubigen. Das spaltet die Gesellschaft weiterhin», sagt Lisa Arnold.
Peter Schneeberger sieht das anders. Der Präsident der Freikirchen Schweiz sagt: «Der Gottesbezug in der Bundesverfassung macht demütig, weil nicht der Mensch die letztgültige Instanz ist.» Grund zum Feiern hätten im Übrigen auch die Freikirchen. Sie bekamen vor 175 Jahren mit der Bundesverfassung das verbriefte Recht zur Versammlungsfreiheit.
Hier geht es zu den Kantonsverfassungen: https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/13.