Düstere Vergangenheit
Im 19. Jahrhundert waren die Arbeitsbedingungen in Fabriken katastrophal. Männer, Frauen und Kinder leisteten bis zu 90 Arbeitsstunden pro Woche. Sie litten unter Abgasen, Staub und Lärm. Viele Arbeiter starben vor dem 40. Lebensjahr. In dieser Zeit bestimmten die Patrons die Regeln in den Fabriken. In der Schweiz galten, wenn überhaupt, kantonale Bestimmungen.
Ein entscheidendes Signal setzten die Glarner. Sie wollten einheitliche Regelungen. An der Landsgemeinde von 1864 wurde dem Volk ein «Fabrikgesetz» vorgelegt. Normalerweise wird über so ein Traktandum lange debattiert, nicht beim «Fabrikgesetz». Nach nur zwei Rednern wurde dem Vorschlag zugestimmt. Eine aussergewöhnlich rasche Entscheidung, meint der Historiker und Berufschullehrer Rolf Kamm in der Sendung «Doppelpunkt».
Schulunterricht und Mutterschaftsurlaub
Im revidierten Glarner Fabrikgesetzt wurde unter anderem festgelegt, dass Kinder in die Schule und nicht in die Fabrik gehören. Frauen erhielten unbezahlten Mutterschaftsurlaub, sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt. Und die Arbeitszeiten wurden auf maximal 12 Stunden pro Tag, an 6 Tagen in der Woche, beschränkt.
Mit der Bundesverfassung von 1874 erhielt der Bund die Kompetenzen, um endlich ein nationales Fabrikgesetz zu erstellen. Dieses wurde an der Urne knapp gutgeheissen und trat 1878 in Kraft.
Landesstreik brachte Verbesserung
Am 1. Januar 1920 änderten sich die Arbeitszeiten für viele Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter in der Schweiz erneut. Die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit wurde von 59 auf 48 Stunden pro Woche reduziert. Die 48-Stunden-Woche war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften im Landesstreik 1918 gewesen.
Die Revision wurde ab 1920 in den verschiedenen Branchen verankert. Neben verkürzten Arbeitszeiten verbesserte man auch die Arbeitsbedingungen für Frauen, und die Fabrikpatrons begannen sich vermehrt um das leibliche Wohl der Belgschaft zu kümmern. So wurden zum Beispiel Kantinen eingeführt. Gearbeitet wurde weiterhin von Montag bis Samstag.
1964 wurde das Fabrikgesetz vom Arbeitsgesetz abgelöst. Nach seinen 1998 revidierten Bestimmungen arbeiten wir noch heute.