Gehört die sexuelle Orientierung in die Anti-Rassismus-Strafnorm?
Das Wichtigste in Kürze
Neu soll es bei Strafe verboten sein, zu Hass und Diskriminierung gegen Homosexuelle aufzurufen. So dürften zum Beispiel Restaurants, Kinos oder Hotels keine Gäste aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ablehnen.
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
Das sagen die Befürworter und Befürworterinnen
Der Aufruf zu Hass und Hetze gegen Lesben und Schwule sei keine Meinung, sondern eine Verletzung der Menschenwürde dieser Personen, sagen die Befürworter. Die Erweiterung der Strafnorm schaffe kein Sonderrecht, sondern gebe ihnen den gleichen Schutz wie er zum Beispiel für schwarze Menschen bestehe.
Das sagen die Gegner und Gegnerinnen
Das Referendumskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz» sieht darin jedoch die Meinungs- und Gewerbefreiheit bedroht. Meinungen müssten auch unbequem sein, argumentieren die Gegner. Zudem bräuchten Homosexuelle keine Sonderrechte.
In der Sendung «Forum» auf Radio SRF 1 diskutierten folgende Gäste über die Abstimmungs-Vorlage:
- Salome Zimmermann, Vorstand LOS - Lesbenorganisation Schweiz
- Verena Herzog, Nationalrätin SVP, Mitglied des Referendumskomitees