Heute werden fast 90 Prozent der Verstorbenen kremiert. Da in der Schweiz – im Gegensatz etwa zu Deutschland – Aschenfreiheit gilt, dürfen die Angehörigen die Urne nach Hause nehmen oder in der Natur verstreuen.
Der Trend zum Gemeinschaftsgrab
Begehrt sind auch die Gemeinschaftsgräber. In der Stadt Bern zum Beispiel werden rund 50 Prozent der Urnen im Gemeinschaftsgrab beigesetzt – aus Kostengründen oder weil die Verstorben ihren Angehörigen die Grabpflege nicht zumuten wollten. Die Folge: Auf dem Friedhof bleiben grosse Flächen leer. Diese werden gerne in ruhige Parks umgewandelt.
Yoga und Picknicken auf dem Friedhof?
Wie darf man den Friedhof nutzen? Klassikkonzerte ja, Rockkonzerte nein? Spazieren ja, joggen nein? Tee ja, picknicken nein? Friedhofsverwalter sehen sich ständig mit solchen Fragen konfrontiert. Was für die einen pietätlos ist, ist für andere kein Problem.
Fehlt der Ort des Gedenkens?
Manchmal bedauern Angehörige auch, dass sie den letzten Willen ihres Verstorben respektiert und die Asche ins Gemeinschaftsgrab oder in den Bergen verstreut haben. Die Blumen, die Kerzen, die Engel, die Lufträder – wo stellt man sie hin? Es fehlt der konkrete Ort der Besinnung und des Gedenkens.
Diskussion in der Sendung «Forum»
Ist der letzte Wille des Verstorbenen immer zu respektieren?
Friedhof oder freue Natur – wo soll Ihre letzte Ruhestätte sein? Wie viel Leben darf auf dem Friedhof sein? Hörerinnen und Hörer diskutierten in der Sendung «Forum» über Fragen rund um die letzte Ruhestätte mit folgenden Gästen im Studio:
- Walter Glauser , zuständig in der Stadt Bern für die Friedhöfe
- Gyan Härri , Bestatter Aurora Kanton Bern