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Verkaufsverbot für invasive Neophyten
Aus Audio SRF 1 vom 05.03.2024. Bild: Keystone/Urs Flueeler
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Invasive Neophyten eindämmen Der Verkauf von Kirschlorbeer, Sommerflieder & Co. wird verboten

Der Bundesrat passt die Freisetzungsverordnung bei invasiven Neophyten an.

In der Schweiz gibt es ungefähr 4000 verschiedene einheimische Wildpflanzen sowie etwa 750 Neophyten, also exotische Pflanzen. En Teil dieser Neophyten ist invasiv und deshalb schädlich für die einheimische Natur. Der Bundesrat verbietet per 1. September 2024, mehr als zwei Dutzend von ihnen in Verkehr zu bringen.

Kirschlorbeer im Wald und Förster, der ihn entfernt
Legende: Kirschlorbeer gehört zu den invasiven exotischen Pflanzen Bliebe der Kirschlorbeer in den privaten Gärten, würde er zwar der Natur nichts nützen, sie aber auch nicht bedrängen. Im Wald jedoch nimmt er den einheimischen Pflanzen den Platz weg. Keystone / Urs Flüeler

Die Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung soll verhindern, dass zusätzliche invasive Neophyten in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Verboten sind der Import, der Verkauf oder etwa das Verschenken dieser 31 auf der Liste befindlichen Pflanzen.

Kirschlorbeerhecke, die DNA der Schweizer Gärten

«In Schweizer Gärten ist Kirschlorbeer die bekannteste Heckenpflanze mit der grössten Verbreitung», sagt Johannes Zulauf, Co-Geschäftsleiter der Zulauf AG, Baumschule und Gartencenter in Schinznach Dorf (AG). «Er ist quasi ihre DNA.»

Er sei immergrün, pflegeleicht und lasse keine neugierigen Blicke von Nachbarn und Passantinnen durch. Zudem sei er wenig anfällig auf Schädlinge, im Gegensatz etwa zum einheimischen Buchsbaum. Anders als bei anderen immergrünen Neophyten, die der einheimischen Natur zwar nichts bringen, ihr aber auch nicht schaden, sei der Kirschlorbeer aber hochproblematisch, sagt Johannes Zulauf.

Invasive exotische Pflanzen schaden der einheimischen Flora

Invasiv heisst: Die Pflanze verbreitet sich schnell. Kirschlorbeer bleibt nicht im Garten, sondern verbreitet sich bis in die Wälder hinein. Kirschlorbeer wächst dicht beieinander, verdrängt so einheimische Pflanzen und der Wald kann sich weniger gut verjüngen.

Die Anpassung der Freisetzungsverordnung durch den Bundesrat hat zum Ziel, genau solches zu verhindern. Dieser Schritt entspricht auch den Zielsetzungen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.

Sommerflieder

Zu den bekannten invasiven exotischen Pflanzen gehört auch der Sommerflieder. Er ist in Schweizer Gärten beliebt, da er Schmetterlinge in den Garten lockt.

Sommerfliedertraube hängt in der Landschaft, ausserhalb eines Gartens
Legende: Der Sommerflieder ist schön und unnütz Sommerflieder zieht Schmetterlinge an. Ihren Nektar können diese aber nicht verwerten. Zudem verdrängt der Sommerflieder einheimische Pflanzen. Keystone / Urs Flüeler

Das grosse Problem beim Sommerflieder ist allerdings, dass Schmetterlinge seinen Nektar gar nicht aufnehmen können.

Die Tessiner Palme ist im Tessin ein grosses Problem

Die Tessiner Palme gehört neben Grotti, Wein und tollen Landschaften zum Tessinbild schlechthin. Trotzdem ist die Palme in der Südschweiz ein Fremdkörper, eine invasive exotische Pflanze, und eine hochproblematische dazu. Sie verbreitet sich rasch und setzt sich in den Tessiner Wäldern fest. Mit ihren grossen Fächern nimmt sie den einheimischen Pflanzen das Sonnenlicht weg. Diese verkümmern oder wachsen schon gar nicht mehr. Auch wenn die Tessiner Palme in der Nordschweiz noch kein Problem ist, gilt das Verbot auch da.

Besitzstand garantiert

Die neue Regelung ab dem 1. September bedeutet nicht, dass Gartenbesitzerinnen und -besitzer Kirschlorbeer, Sommerflieder und weitere auf der Liste aufgeführte invasive Neophyten, die bereits in ihren Gärten wachsen, ausreissen und entsorgen müssen. Der Besitzstand ist garantiert. Ursprünglich hatte der Bundesrat nicht nur ein Import- und Verkaufsverbot geplant, sondern wollte zusätzlich, dass Gartenbesitzende diese Pflanzen in ihren Gärten ausrotten müssen, unter Strafandrohung bei Nichtbefolgen dieser Anweisung. Eine Vernehmlassung 2019 im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes stiess aber auf grossen Widerstand der Kantone, weshalb dieser Passus fallengelassen wurde.

SRF 1, 5.3.2024, 6:40 Uhr;kobt

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