Seit 1. September ist in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik PID erlaubt. Doch die Diskussion, welche Eingriffe bei Kinderlosigkeit erlaubt sein sollen, geht weiter.
Die Leihmutterschaft ist eines der letzten Tabus der Reproduktionsmedizin. Ein Kind von jemand anderem gebären zu lassen, ist in der Schweiz verboten. Wer sich sehnlichst ein Kind wünscht, aber kein eigenes kriegen kann, muss deshalb in die Illegalität. Wie viele Paare sich im Ausland – zum Beispiel in den USA oder in der Ukraine – eine Leihmutter suchen, ist nicht bekannt. Das Bundesamt für Justiz kennt derzeit offiziell 30 Fälle. Doch Experten schätzen die Zahl viel höher, auf 500 bis 1000 Fälle.
Verbot ist nicht mehr zeitgemäss
Befürworter argumentieren, es sei nicht am Staat, solche Verbote auszusprechen. Sie könnten sich beispielsweise vorstellen, in der Schweiz Leihmutterschaft aus altruistischen Motiven – also nur mit Abgeltung von Arbeitsausfällen und Spesen – zu erlauben. So würden auch die vielen Probleme umschifft, die Paare haben, wenn sie ihr Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen.
Auch die nationale Ethikkommission sprach sich 2013 für eine Legalisierung aus. Eine Frau, die vielleicht für die Schwester oder eine Freundin ein Kind austrägt, das könnte also dereinst erlaubt sein.
Gibt es ein Recht auf ein Kind?
Gegner argumentieren, es gebe kein Recht auf ein Kind. Würde die Leihmutterschaft in der Schweiz erlaubt, ergäben sich eine Vielzahl an Problemen. Oft würde mit einer vertraglichen Schweigepflicht dem Kind das Wissen um den biologischen Ursprung verwehrt. Zudem seien Komplikationen mit der Leihmutter vorprogrammiert. Was zum Beispiel, wenn sich die Schwester oder Freundin plötzlich in die Erziehung einmischen will? Die Rechte des Kindes seien höher zu gewichten als den unerfüllten Kinderwunsch, so die Kritiker.
Online-Diskussion
Wird die Leihmutterschaft zu Unrecht dämonisiert? Sollte man sie in der Schweiz legalisieren? Oder wird ein Kind so zur bestellbaren Ware? Die Hörer-Diskussion zum Thema.
Es diskutieren:
Stephanie von Orelli , Chefärztin Frauenklinik Triemlispital Zürich
Pascale Steck , Biologin und Geschäftsführerin Biorespect
Andrea Büchler , Professorin für Familien- und Medizinrecht, Präsidentin Nationale Ethikkommission