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Sollen die AKW schneller vom Netz?
Aus Forum vom 03.11.2016. Bild: Keystone
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Radio SRF 1 «Forum»-Diskussion: Brauchen AKW ein Ablaufdatum?

Am 27. November stimmen wir über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» ab. Bilden Sie sich Ihre Meinung: In der Sendung «Forum» diskutierten Experten und Hörerinnen und Hörer von Radio SRF 1 das Pro und Contra dieser Vorlage.

Ziel der Vorlage

Die Initiative wurde nach der Katastrophe von Fukushima 2011 lanciert. Sie will den schrittweisen Ersatz von Atomstrom durch erneuerbare Energien forcieren. Die fünf Schweizer AKW sollen schrittweise bis 2029 vom Netz gehen.

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Abstimmungs-Arena: «Atomausstiegs-Initiative»
Aus Arena vom 28.10.2016.
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Die Initiative der Grünen will die Laufzeit für bestehende AKW auf 45 Jahre beschränken sowie den Bau und Betrieb von neuen AKW verbieten. Die Atomkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg müssten bis 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bund soll zudem sicherstellten, dass weniger Energie verbraucht, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien gefördert werden.

Im «Forum» diskutierten Jürg Buri, Geschäftsleiter Schweizerische Energiestiftung und Michael Frank, Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Geschäftsführerausschuss Economiesuisse.

3 Argumente dafür

  • Alte und gefährliche AKW: Schwere Atomunfälle bleiben ein Risiko. Doch ausgerechnet die Schweiz leistet sich den ältesten AKW-Park der Welt. Die Initiative minimiert das Risiko.
  • Energiewende ist machbar: Der schrittweise Ersatz von Atomstrom durch erneuerbare Energien ist bereits im Gang. Mit einheimischer Stromproduktion aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse kann der Atomstrom vollständig ersetzt werden.
  • Planungssicherheit: Die fünf AKW werden bis 2029 geordnet und schrittweise vom Netz gehen. Private und Unternehmen erhalten Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

3 Argumente dagegen

  • Engpässe bei Stromversorgung: Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist gefährdet. Der wegfallende Strom muss allenfalls mit Kohlestrom aus dem Ausland gedeckt werden.
  • Schadenersatzforderungen: Bei einem Ja zur Initiative könnten die AKW-Betreiber vom Bund und damit von den Steuerzahlenden Entschädigungen für Investitionen fordern.
  • AKW sind sicher: Die AKW dürfen so lange laufen, wie sie sicher sind. Falls nötig, kann das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die sofortige Abschaltung anordnen.

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