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Suizidhilfe im Heim Soll begleiteter Suizid im Altersheim erlaubt sein?

Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird einer Pflegeheimbewohnerin im Kanton Genf oder neu auch im Kanton Wallis erfüllt. Nicht so in anderen Kantonen. Dort herrscht ein Flickenteppich in Sachen Sterbebeihilfe in Alters- und Pflegeheimen.

Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe 

Im Kanton Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es jeder Institution selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt ins Heim zu gewähren. Im Kanton Graubünden liegt zuhanden der Regierung aktuell ein Vorstoss auf dem Tisch zur Frage, wie man sich zur Sterbebeihilfe in Heimen stellen soll. 

Zunahme der assistierten Suizide

Wie viele Personen im Alters- und Pflegeheim ihrem Leben mit begleitetem Suizid ein Ende gesetzt haben, weiss man nicht. Das Bundesamt für Statistik weist generell die Zahlen zum assistierten Suizid aus. 2019 waren dies 1'196 Fälle. 2020 bereits 1'251 Fälle. 2022 hat alleine Exit, die grösste Sterbehilfeorganisation der Schweiz, 1125 Personen in den Tod begleitet. Die Gründe für die Zunahme der Freitodbegleitungen sind laut Exit unter anderem «die immer älter werdende Gesellschaft mit der Folge schwer einschränkender Krankheiten oder Behinderungen».

Privat oder öffentlich – das macht den Unterschied

Markus Schaaf leitet ein Alters- und Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht gegen den assistierten Suizid. Dass jedoch alle Heime per Gesetz hätten verpflichtet werden sollen, Sterbehilfe in ihren Räumen zu ermöglichen, konnte er nicht gutheissen. Nun ist er froh über den neuerlichen Entscheid des Zürcher Kantonsrates, der Differenzierung verlangt.

Private Heime entscheiden selbst, wie sie es halten mit der Sterbehilfe. Markus Schaaf: «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter Suizid angeboten wird».

Der begleitete Suizid ist in der Schweiz erlaubt

Viele Menschen möchten in den eigenen vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause. Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch nachzukommen. Unwürdig finden das Sterbehilfeorganisationen. Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt: «Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte. Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen ermöglichen.»

Diskutieren Sie mit

Im Forum diskutierten die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle Institutionen den assistieren Suizid in ihren Räumen zulassen? Gilt das Recht, dem Leben selber ein Ende zu setzen unter Beihilfe einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung kritisch gegenübersteht?

Gäste im Forum sind:

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  • Marion Schafroth : Ärztin und Präsidentin von Exit
  • Markus Schaaf : Alters-und Pflegeheimleiter, EVP Kantonsrat ZH
  • Radio SRF 1, Forum-Teaser, 11.04.2023, 16:40 Uhr

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