Worum geht es? Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Verkehrsregeln für E-Bikes, Lastenvelos, E-Trottinette und andere Formen des Langsamverkehrs. Der Bundesrat reagiert damit auf die wachsende Vielfalt an Fahrzeugtypen und Sicherheitsbedürfnisse im Alltag.
Was ist neu bei den Gewichtsklassen? Es wird eine neue Fahrzeugkategorie eingeführt: schwere Motorfahrräder. Dazu gehören unter anderem Cargobikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einem Gesamtgewicht zwischen 250 und 450 kg. Für sie gilt Helmpflicht, Kontrollschildpflicht und Führerausweispflicht der Kategorie M. Auch die Grenze für leichte Motorfahrräder wird angepasst – neu liegt sie bei 250 kg statt bisher 200 kg.
Welche Fahrzeugkategorien gibt es neu? Unterschieden werden künftig drei Typen: Leicht-Motorfahrräder (bis 250 kg, 25 km/h), schnelle Motorfahrräder (bis 45 km/h) und schwere Motorfahrräder (250–450 kg, 25 km/h). Nur leichte Fahrzeuge benötigen keinen Führerausweis oder Kontrollschild. Für die anderen gelten klar definierte Pflichten.
Wie viele Kinder dürfen im Lastenvelo mitfahren? Neu sind bis zu vier Kinder erlaubt – bisher waren es zwei. Voraussetzung ist, dass das Cargobike über entsprechende gesicherte Kindersitzplätze mit Gurten verfügt. Zusätzlich dürfen Gemeinden künftig spezielle Abstellplätze für Cargobikes und Velos mit Anhängern schaffen.
Was ändert sich bei den Verkehrssymbolen? Das Symbol «Fahrrad» steht neu nicht nur für klassische Velos, sondern auch für langsame und schnelle E-Bikes, E-Trottinette bis 20 km/h, Segways, motorisierte Rollstühle und leichte Cargobikes bis 250 kg. Schnelle und schwere Fahrzeuge wie S-Pedelecs und schwere Cargobikes werden unter dem Symbol «Motorfahrrad» geführt.
Eine detaillierte Übersicht über alle Signale und Fahrzeugtypen
Was bedeutet das für Trottoirs und Wege? Schnelle und schwere Motorfahrräder dürfen weder Trottoirs noch kombinierte Fuss- und Radwege befahren – auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Leichte E-Bikes, E-Trottinette und Fahrräder dürfen je nach Signalisation im Schritttempo unterwegs sein. Gehbehinderte Personen sind davon ausgenommen.
Wie flexibel ist die Nutzung von Radwegen? Kantone und Gemeinden können festlegen, ob schwere und schnelle Fahrzeuge Radwege benutzen müssen oder nicht. Damit erhalten sie mehr Spielraum für lokale Verkehrsplanung – etwa, wenn ein Radweg für solche Gefährte ungeeignet ist.