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Radio SRF 2 Kultur Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Personen offen. Ausgeschlossen von einer Teilnahme sind: die Mitarbeitenden (und deren Angehörige) der SRG SSR, von deren Tochtergesellschaften sowie von allfällig involvierten Partnern und/oder Auftragnehmern.

Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei Auslegungsfragen entscheidet SRF abschliessend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner/die Gewinnerin wird persönlich informiert.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen, die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden

Die Daten der Teilnehmenden des Wettbewerbs werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.

SRF behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem technische oder juristische Gründe die Durchführung des Wettbewerbs erschweren, beeinflussen oder verunmöglichen. Zudem übernimmt SRF keine Haftung für den Fall, dass es bei der Überlieferung / Sendung der Quizantworten und Teilnahmeformulare zu technischen Problemen kommt und die Teilnahme an der Verlosung infolgedessen nicht möglich ist.

Gewinn-Benachrichtigung

Sie werden von uns per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie gewonnen haben.

Beendigungsmöglichkeiten

Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer von der Verlosung auszuschliessen, die gegen die geltenden Regeln verstossen.

Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung aufgrund wichtiger Umstände anzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmässig ablaufen kann, z.B. bei Fehlern in der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, oder rechtlichen Gründen. Im Falle des Abbruchs besteht kein Anspruch auf die Preise der Verlosung.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen, die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Basel. Es gilt das Schweizer Recht. Basel, der 22. Mai 2017.

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