Das Feuerverbot ist womöglich nicht vermeidbar. Bei einem absoluten Feuerverbot ist das Zünden von jeglichem Feuerwerk auf dem Land verboten. Wir haben bei den grossen Kantonen nachgefragt, wie der aktuelle Stand der Diskussionen ist. Klar ist: Wenn es bis zum 1. August nicht mindestens zwei Tage kräftig regnet, wird’s für alle eng.
Kanton Bern
Wegen der ausserordentlichen Trockenheit darf im Kanton Bern ab sofort kein Feuer mehr entfacht werden. Das generelle Feuerverbot gilt für den gesamten Kanton muss bis und mit 1. August eingehalten werden.
Kanton Luzern
Zusammen mit den Schwyzern, der Romandie und dem Tessin sind die Luzerner derzeit am strengsten. Im Kanton Luzern gilt bereits seit einer Woche ein flächendeckendes absolutes Feuerverbot. Am Freitagmorgen wollen die zuständigen Behörden eine erneute Beurteilung vornehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Feuerverbot an die unterschiedlichen Gegebenheiten im südlichen und nördlichen Kantonsteil angepasst wird. Wenn es nicht mindestens zwei Tage kräftig regnet, bleibt das absolute Feuerverbot im Kanton Luzern bestehen.
Kantone Baselland und Baselstadt
Beide Basel haben ihre Feuerverbote im Wald und an Waldrändern gestern Nachmittag ausgeweitet: Nur in Siedlungsgebieten ist es noch erlaubt, Feuer zu machen. Aktuell wären Feuerwerke in Siedlungsgebieten also noch erlaubt. Am kommenden Montag 27. Juli wird entschieden, ob das Verbot noch einmal verschärft wird. Dann wäre es am Nationalfeiertag still.
Kanton Wallis
Im Kanton Wallis besteht aktuell ein kantonsweites Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Die Situation wird laufend neu analysiert. Eine Verschärfung auf ein kantonsweites absolutes Feuerverbot ist durchaus denkbar. Am liebsten möchten die Walliser aber einen Kompromiss finden: So sollen die Gemeinden per Ausnahmeregelung gewisse Plätze bestimmen können, auf denen am 1. August Feuerwerk gezündet werden darf.
Kanton Aargau
Die Kantone Aargau und Solothurn denken darüber nach, das geltende Feuerverbot in Wäldern und Waldnähe auf ein absolutes Feuerverbot auszuweiten. Bei der nächsten Lagebeurteilung am Montag 27. Juli könnte bereits ein definitiver Entscheid fallen, ob es am 1. August im Aargau «chlöpft und tätscht» oder eben nicht. Die Gemeinde Dintikon hat bereits die Initiative ergriffen und bis auf weiteres ein absolutes Feuer- und damit Feuerwerkverbot ausgesprochen.
Kanton Graubünden
Im Bündnerland gilt aktuell ein kantonsweites Feuerverbot im Wald und in der Nähe von Wäldern. Auch wenn eifrig diskutiert wird: Im Moment ist noch nicht in Planung, das Feuerverbot auf Kantonsebene auszuweiten. Einzelne Gemeinden wie Falera haben jedoch bereits selber die Initiative ergriffen und bis auf weiteres ein absolutes Feuerverbot verhängt.
Kanton Zürich
Ein Feuerverbot ist derzeit nicht vorgesehen. Die Situation wird jedoch weiterhin aufmerksam beobachtet. Am kommenden Montag 27. Juli findet eine erneute detaillierte Lagebeurteilung statt, wo auch über ein allfälliges Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August entschieden wird.
Kanton St. Gallen
Auch der Kanton St. Gallen sieht’s noch nicht so eng – ein Feuerverbot ist hier noch nicht in Kraft. Das Finanzdepartement könnte aber auf Antrag der entsprechenden Behördenstellen eines erlassen. Auch im Kanton St. Gallen wird die Lage ganz genau beobachtet.