Die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sorgt in Deutschland seit Monaten für Aufregung. Mittlerweile hat es der Gesetzesentwurf bis in den Bundestag geschafft. Ein Signal für Verleger hierzulande, die Einführung eines Leistungsschutzrechtes auch in der Schweiz zu fordern.
Ziel eines solchen Gesetzes wäre es, dass Verleger kontrollieren können, wer welche ihrer Inhalte wie weiterverarbeitet – und sie allenfalls auch eine Entlöhnung einfordern können. Darum ist es Zeit für eine nüchterne Analyse der Akteure, Interessen und Geldflüsse im Geschäft mit Online-News.
So fliesst das Geld, so fliessen die Inhalte
Im Geschäft mit Online-Inhalten kommt das Geld entweder von der Werbeindustrie, die Online-Werbung bucht. Oder direkt vom Kunden, der einen Inhalt im Einzelverkauf oder per Abo kauft. Weil sich die Einnahmen aus der Online-Werbung nicht nach den Hoffnungen der Verleger entwickelt haben, werden Einnahmen durch die Leser immer wichtiger (aus diesem Grund sind bei den drei grossen Schweizer Medienhäusern NZZ, Tamedia und Ringier sogenannte Paywalls bereits eingeführt oder in Planung).
Die Inhalte wiederum stammen zum einen von Profis – von Journalisten und Bloggern, die von dieser Arbeit leben –, zum anderen von «Amateuren»: Bloggern, die Inhalte als Hobby erstellen.
Neu: Mehr als nur eine Verwertungskette
Die klassische Verwertungskette wird kontrolliert von den Verlegern: Mit den Einnahmen aus Verkauf und Werbung bezahlen sie Journalisten, die Inhalte produzieren. Diese Inhalte bieten sie den Kunden direkt zum Kauf an.
Im Internet haben die Verleger ihre Rolle als exklusive Verkäufer ihrer Inhalte verloren. Neue Akteure sind auf den Plan getreten: Sogenannte «Aggregatoren» und Blogger. Sie schalten sich zwischen Inhalte-Anbieter und Inhalte-Konsumenten, picken bestimmte Inhalte heraus und bieten diese dem Publikum in gesammelter, neu abgemischter oder angereicherter Form an.
Google News etwa bündelt Nachrichten von Websites aus aller Welt auf einer Seite – ein Klick auf eine Schlagzeile bringt den Benutzer zum eigentlichen Artikel der Online-Publikation. In der Schweiz wird der Dienst aber noch kaum gebraucht: Bei 20 Minuten Online z.B. finden nur gerade 0.2 Prozent der Besucher ihren Weg über Google News dorthin.
Der Werbekuchen wird noch mehr aufgeteilt
Andere Aggregatoren wählen Artikel aus und geben diese gesammelt an eigene Abonnenten weiter. Blogger kopieren zum Beispiel Textabschnitte aus Online-Zeitungen (sogenannte «Snippets»), um sie zu zitieren, kommentieren oder mit eigenen Gedanken weiterzuentwickeln.
Aggregatoren und professionelle Blogger finanzieren sich in der Regel über Online-Werbung und schneiden sich damit ein immer grösseres Stück des Werbekuchens ab. Das ist den Verlegern ein Dorn im Auge. Einzelne von ihnen haben zuletzt mit markigen Worten auf sich aufmerksam gemacht und als Hauptfeind Google ins Visier genommen. Ringier-Chef Marc Walder etwa warf dem Internet-Riesen eine « moderne Art des Diebstahls » vor. Martin Spieler, Chefredaktor der Sonntagszeitung, sieht die Wachhunde der Demokratie gefährdet .
Fluch und Segen
Das Verhältnis der Verleger zu Google ist aber durchaus ambivalent: Die Verleger profitieren von Google, weil die Suchmaschine für bis zu 40 Prozent der Besuche in Schweizer Online-Medien verantwortlich ist – die Leser gelangen via Googles Suchfunktion auf die Website einer Online-Zeitung (siehe Box).
Problem der Verleger: Auf der Suchseite blendet Google Werbung ein. Diese Werbung kostet und wird aus Budgets gespiesen, in denen dann weniger Geld für klassische Werbung in Zeitungen und auf Online-Newsseiten zur Verfügung steht.
Inhalte sperren wäre leicht möglich
Allerdings ist das kein neues Phänomen. Leonardo Kopp vom Online-Werbe-Spezialisten Admazing etwa gibt zu bedenken: «Ein Kiosk lockt auch Menschen mit Schlagzeilen an – dennoch bekommen die Verlage kein Geld, wenn sich ein Kunde neben der Zeitung auch einen Kaffee kauft beziehungsweise ist es auch kein entgangener Umsatz.»
Dazu kommt: Wenn die Verleger wollten, könnten sie ihre Inhalte leicht für Suchmaschinen wie die von Google sperren . Jedoch gaben sie im Gegenteil in den letzten Jahren viel Geld dafür aus, um bei Googles Suchresultaten möglichst weit vorne zu liegen.
Wann ist ein Aggregator mehr als ein Aggregator?
Es stellt sich dennoch die Frage, was die Leistung eines Aggregators wert ist, der lediglich die Inhalte oder Schlagzeilen von News-Produzenten sammelt. Darf er sich einen Teil des Werbekuchens abschneiden und wie gross darf dieser Teil sein? Und die zweite Frage: Wann wird aus einem Aggregator selbst ein Inhaltsproduzent, etwa weil er Schlagzeilen mit eigenen Kommentaren und Einordnungen anreichert?
Wie auch immer die Antwort auf diese Fragen ausfällt: Google verletzt mit der Auflistung bereits vorhandener Texte in seinen Suchresultaten und mit einer Zusammenstellung von Schlagzeilen in Google News nicht das bestehende Urheberrecht – und auch die Demokratie ist deswegen wohl kaum in Gefahr.
Die Position des Verbandes Schweizer Medien
Artikel, Statements und Meinungen
- Medienmitteilung des Verbands Schweizer Medien vom 7.12.2012
- Die Tageswoche ordnet ein
- Statements der Verlags-Vertreter auf Persoenlich.com
- Wo liegt das Problem? Ein Verleger ist gegen das LSR.
- Swissperform, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte
- Arbeitsgruppe Agur 21
- Trittbrettfahrer im Visier der Verleger
- Die drei Missverständnisse in der Diskussion ums LSR
Beim Verband Schweizer Medien – der Branchenorganisation der schweizerischen Medienunternehmen – betont man, dass es bei der Diskussion um die Einführung des Leistungsschutzrechts nicht um die Konkurrenz durch Google gehe – jedenfalls nicht in erster Linie. Dahingehend äusserte sich jüngst auch Urs F. Meyer, der Geschäftsführer des Verbandes, in einem Beitrag in der «Neuen Zürcher Zeitung» .
Die Haltung des Verbandes wirft aber Fragen auf:
Wenn nicht gegen Google, gegen wen soll sich dann ein Leistungsschutzrecht richten?
Während Aggregatoren wie Google höchstens lästig seien, brauche es ein Leistungsschutzrecht, um gegen kommerzielle Aggregatoren wie etwa Topcomments vorzugehen, so die Verleger
Allerdings: Topcomments ist schon heute nicht mehr online, die Seite musste auf Druck der Verleger den Betrieb einstellen – nach nur neun Monaten. Das Beispiel zeigt also, dass schon heute, ohne Leistungsschutzrecht, gegen Anbieter vorgegangen werden kann, welche das Urheberrecht verletzen.
Neben Topcomments gebe es aber noch weitere Aggregatoren, die mit fremden Inhalten Geld verdienen. Namen will der Verband keine nennen, um diese Dienste nicht bekannter zu machen.
Wozu dann ein Leistungsschutzrecht?
Laut Verband Schweizer Medien sei es heute zu umständlich, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Zum einen, weil vor Gericht erst einmal nachgewiesen werden müsse, dass es sich bei einer Zeitung um ein durch das Urheberrecht geschütztes Werk handle.
Ausserdem sei es schwer, die genaue Schadenssumme zu ermitteln – schätze man, wie viele Leser einem durch einen News-Aggregator entgangen seien, falle diese Zahl oft so niedrig aus, dass ein Gericht gar nicht auf eine Klage eintreten würde.
Was sind die Hintergründe der Leistungsschutz-Debatte?
Die grossen Schweizer Verlage planen, Inhalte ihrer Online-Zeitungen künftig hinter kostenpflichtigen Paywalls anzubieten. Auf Seite der Verleger besteht darum die Sorge, bestimmte Inhalte oder ganze Online-Zeitungen könnten bald auf Filesharing-Webseiten und als Torrent-Files auftauchen und so die Paywall umgehen.
Ob solcher Inhaltdiebstahl tatsächlich ein Ausmass annehmen kann, das den Verlegern gefährlich wird, ist allerdings fraglich. Zudem existieren heute schon Gesetze, um gegen solchen Text-Klau vorzugehen.
Ein Leistungsschutzrecht würde Amateur-Blogger und auch Teile des Publikums in ihrer Nutzung von Inhalten einschränken. Es bleibt unklar, warum diese Nachteile in Kauf genommen werden müssten.