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Zwei junge Menschen in Häftlingsuniform stehen for einem Protest-Plakat
Legende: Downloader haben in der Schweiz auch künftig keine Kriminalisierung zu befürchten. Uploader schon. Keystone

Digital Das Schweizer Urheberrecht soll verschärft werden

Künftig muss auch in der Schweiz mit Problemen rechnen, wer urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Filesharing im Internet hochlädt. Das ist die Empfehlung einer Arbeitsgruppe, die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga wurde, das Urheberrecht zu modernisieren.

Das Urheberrecht in der Schweiz muss an die veränderten Bedingungen im Internet-Zeitalter angepasst werden. Das fordern vor allem die Unterhaltungsindustrie, Kulturschaffende und die Verwertungsgesellschaften seit Jahren. Die vergleichsweise liberale Gesetzgebung in der Schweiz eckt auch international an. So drängen zum Beispiel die USA unmissverständlich auf einen besseren Schutz von geistigem Eigentum in der Schweiz.

Jetzt legt die «Arbeitsgruppe Urheberrecht 2012» nach 15 Monaten Beratungszeit ihren Abschlussbericht vor. Die darin enthaltenen Empfehlungen zielen in erster Linie darauf, die gewerbsmässige Verbreitung von geschützten Werken im Internet zu unterbinden.

Take-Down und Netzsperren ...

Schon im geltenden Urheberrecht ist das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet strafbar. Künftig sollen den Inhabern der Rechte wirkungsvollere Mittel zur Verfügung stehen, um ihre Rechte auch durchzusetzen.

Die Arbeitsgruppe sieht vor, dass sie verlangen können, illegale Kopien ihrer Werke im Internet zu löschen (Take-Down). Der betroffene Hosting-Provider müsste einer solchen Forderung künftig Folge leisten – und zudem dafür sorgen, dass der illegale Inhalt nicht erneut hochgeladen wird (Stay-Down).

Sofern die illegal kopierten Dateien bei Online-Diensten ausserhalb der Schweiz gespeichert sind, sollen diese mit Netzsperren unzugänglich gemacht werden. Dann wären die Internet-Provider wie Swisscom oder Cablecom in der Pflicht und müssten Webseiten mit illegalen Inhalten wie etwa die «Pirate Bay» auf Anweisung sperren. Wie dies technisch umgesetzt werden sollen, lässt der Bericht offen.

AGUR12-Schlussbericht

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Die Pressemitteilung und den Schlussbericht der AGUR12 können hier nachgelesen werden.

... der Download aber bleibt legal

Weiterhin straffrei soll allerdings das Herunterladen von Dateien bleiben – auch dann, wenn sie von illegalen Quellen stammen. In diesem Punkt konnten sich die Konsumenten-Vertreter in der Arbeitsgruppe durchsetzen. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat laut einem Beteiligten auf diese Lösung gedrängt.

Überwachungs-Mittel werfen Fragen auf

Wer in der Schweiz aber urheberrechtlich geschütztes Material zum Filesharing hochlädt, soll künftig nicht mehr ungeschoren davon kommen. In einem ersten «erzieherischen» Schritt sollen Uploader per Brief gewarnt und dabei aufgeklärt werden. Bei weiteren «schwerwiegenden Verstössen» müssen sie künftig auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Die Passagen im Abschlussbericht sind teilweise recht schwammig formuliert und lassen eine wichtige Frage offen: Wie sollen die Internet-Anschlüsse in der Schweiz auf illegelalen Datenaustausch hin überwacht werden, ohne das Fernmeldegeheimnis zu tangieren? Dies wird notwendig sein, will man Verstösse gegen das Urheberrecht eindeutig nachweisen können. Spätestens bei diesem Punkt wird um das neue Urheberrechtsgesetz noch intensiv diskutiert werden.

Der weitere Prozess

Bis ein revidiertes Urheberrecht in der Schweiz in Kraft tritt, dürften noch mehrere Jahre vergehen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe stellt erst einmal die Grundlage dar, auf der das Justizdepartement nun einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten wird.

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