Wie und wann dürfen Behörden unsere Kommunikation mitlesen? Das regelt das Büpf und das soll nun revidiert werden.
Der Revision blies in der Vernehmlassung eine steife Brise entgegen: Kritik kam von Verbänden der Telekommunikations- und IT-Anbieter wie «Swico» oder «Asut», von netzpolitischen Organisationen wie dem «Chaos Computer Club» oder der «Digitalen Gesellschaft» und politisch von linker und grüner Seite.
Das Ziel der Revision ist es, die Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden an neue technische Gegebenheiten anzupassen.
Vorratsdatenspeicherung: ein ganzes statt ein halbes Jahr
Dazu soll die Frist für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ausgedehnt werden, von bisher sechs auf neu zwölf Monate.
Schon heute sind Anbieter von Internet oder Telefonie wie Swisscom, Sunrise, Orange oder Cablecom dazu verpflichtet, gewisse Eckdaten dieser Kommunikation zu speichern und aufzubewahren, damit Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Gespeichert wird, wer mit wem telefoniert oder E-Mails schreibt, nicht der Inhalt selbst. Wenn mit dem Handy telefoniert oder auf das Internet zugegriffen wird, wird auch die Antenne mitgespeichert, damit also auch die ungefähre Position der Person.
Diese Daten von uns allen müssen von den Anbietern gespeichert werden, unabhängig davon, ob ein Verdachtsmoment besteht oder nicht. Zugreifen darauf dürfen Strafverfolgungsbehörden aber nur in einem laufenden Verfahren. Zwangsläufig betrifft das dann aber auch unbeteiligte Personen, da nicht jede Kommunikation einer verdächtigen Person auch mit einer Straftat zu tun hat.
Ausgewählte Stellungnahmen zur Büpf-Revision
Die Dauer dieser Aufbewahrung soll nun auf ein Jahr verdoppelt werden. Die Befürworter argumentieren, dass die Verfahren, bis Behörden auf die Daten zugreifen können, zu lange dauern. Dem hält der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür in einem Interview mit der NZZ entgegen, ihm sei kein Fall bekannt, bei dem die heutige Frist die Aufklärung einer Straftat verhindert habe.
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung stellen grundsätzlich die Wirksamkeit und damit die Verhältnismässigkeit des Eingriffes in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger in Frage. Konsequenterweise wehren sie sich auch gegen die Ausweitung der Frist.
Die Gegner der Ausweitung warnen ausserdem vor den hohen zusätzlichen Kosten für die Anbieter, im zweistelligen Millionenbereich. Diese Kosten würden auf die Konsumenten abgewälzt.
Ausserdem wird kritisiert, dass der Geltungsbereich des Gesetzes ausgeweitet werden soll. Auch nicht-kommerzielle Internet-Anbieter sollen zur Speicherung verpflichtet werden, beispielsweise Hotels oder Cafés mit Gratis-Internet. Damit wollen die Befürworter allfällige Schlupflöcher schliessen.
Staatstrojaner ermöglichen
Im Weiteren will die Revision den Einsatz sogenannter «Staatstrojaner» ermöglichen. Damit ist eine Software gemeint, die heimlich auf dem Computer eines Verdächtigen installiert wird und dort dann E-Mails oder Internet-Telefonie mitschneiden kann.
Die Befürworter wollen damit das Abhören von Telefonverkehr auch dann ermöglichen, wenn die überwachten Personen verschlüsselte Internet-Telefonie nutzen. Die Überwachungsmethode soll den gleichen Regeln folgen wie bisher herkömmliche Telefon-Überwachung.
Die Gegner kritisieren die vielen offenen Fragen bei der konkreten Umsetzung. So ist beispielsweise unklar, wie sichergestellt werden soll, dass diese Staatstrojaner den Computer nicht beschädigen, keine Daten darauf verändern und nichts anderes tun können als Kommunikation mitzuschneiden. Ausserdem ist offen, wer diese Software programmiert und wer überprüft, ob sie nur das tut, was sie soll.
Nötige Anpassung oder unverhältnismässiger Wunschzettel?
Die Befürworter der Revision betonen, dass die Anpassungen an neue technische Realitäten nötig sind: Wenn Strafverfolgungsbehörden überwachen müssen, brauchen sie auch die nötigen Mittel und Rechte dafür.
Die Gegner der Revision halten die Vorlage für einen uneingeschränkten Wunschzettel der Behörden und damit nicht verhältnismässig. Sie sorgen sich ausserdem, weil nach der Büpf-Revision auch eine Anpassung des Nachrichtendienstgesetzes ansteht. Und es wohl schwerfallen dürfte, den Geheimdienstlern die Instrumente zu verwehren, die man den Polizisten in die Hand gibt. Beim Nachrichtendienst würde die Einschränkung auf laufende Strafverfahren wegfallen und wäre naturgemäss die Kontrolle schwieriger.
Aktualisierung vom 11.03.2014:
Der Ständerat hat die Debatte der Büpf-Revision zwar noch nicht abgeschlossen. Dennoch zeichnet sich im Rat breite Zustimmung ab. So wurde sowohl der Staatstrojaner verteidigt als auch ein Minderheitsantrag auf eine Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung auf acht Monate abgelehnt.
Eine detaillierte Zusammenfassung der Debatte gibt es hier .