Das System «Welcome» von Netatmo kann eines: Gesichter erkennen. Doch damit lässt sich schon einiges machen, zum Beispiel die Kinder eine Zeit lang unbeaufsichtigt allein zu Hause lassen – damit jedenfalls wirbt der Hersteller.
Kamera statt Babysitter
Positioniert man das Gerät bei der Haustür, so informiert die Kamera die Eltern ausser Haus via Smartphone, wenn ein bekanntes Gesicht nach Hause kommt, oder meldet, wenn ein Fremder an der Haustüre erscheint. Übers Smartphone kann man auch jederzeit abfragen, welche registrierten Familienmitglieder gerade zu Hause sind (siehe Video).
Was auffällt: Die Gesichtserkennung funktioniert zu Beginn mangelhaft. Man muss dem System immer wieder sagen, wer auf einem Bild zu sehen ist – und so lernt der Computer immer mehr dazu. Die Bedienung über den Browser ist dagegen erstaunlich einfach.
Überwachung: flexibel und ausbaubar
Mittlerweile gibt es für den Heimgebrauch Überwachungssysteme, an die man viel mehr als bloss eine Kamera anschliessen kann: Vom Sensor, der offene Türen und Fenster erkennt, über den Rauch- bis zum Feuchtigkeitsmelder steht auch dem Laien raffinierte Technologie zur Verfügung.
So hat etwa das internationale Konsortium Z-Wave ein offenes System für die Heim-Automation entwickelt, für das hunderte Firmen kompatible Komponenten anbieten. Der Vorteil: ein grosses Angebot zu guten Preisen. Allerdings muss der Konsument über ein gewisses technisches Know-How verfügen.
Auch die Swisscom bietet mit SmartLife ein flexibles System an. Im Zentrum steht ein Minicomputer, der mit dem Internet verbunden ist und an dem man auch alle oben erwähnten Sensoren anschliessen kann – und noch einige mehr. Besondere technische Kenntnisse braucht es dazu nicht.
Das System hat seinen Preis: Die Box gibt es für 319 Franken; dazu kommen noch Komponenten wie Rauchmelder (69 Franken) oder Kamera (ab 135 Franken) sowie ein Abo für den Web-Zugang (ab 9 Franken pro Monat), denn ohne Internet funktioniert gar nichts.
Übers Internet definiert man auch, wie die Box reagieren soll, wenn die Sensoren Alarm schlagen – zum Beispiel, wenn eine Tür aufgeht: Soll sie einen ohrenbetäubenden Sirenenton abspielen? Soll eine Mail oder SMS verschickt werden? Oder soll mich die Box aufs Handy anrufen?
Strenger Datenschutz
SmartLife ist so flexibel, dass verschiedene Szenarien denkbar sind. Über die Kamera könnte ich verfolgen, wie mein Babysitter mit den Kindern umgeht. Ein Sensor in der Haustür könnte auch dazu dienen, die Arbeitszeit der Putzfrau zu kontrollieren. Doch Achtung: Nur wenig von dem, was technisch möglich wäre, ist auch legal!
Drei Produkte zur Überwachung
«Ein Überwachungssystem, eine Video-Liveüberwachung, ist nur in sehr engen Grenzen erlaubt» sagt Gabriela Baumgartner, juristische Expertin bei den Konsum-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» von SRF. Gerechtfertigt wäre eine Überwachung, wenn es um Sicherheit geht, etwa bei einem Goldschmied oder in einer Bank. Einem Au-pair-Mädchen per Video bei der Arbeit zuzuschauen, käme hingegen einer Verhaltensüberwachung gleich – und die ist laut dem Arbeitsgesetz verboten.
Auch die Arbeitszeit der Putzfrau dürfe man nicht mit einem Türsensor kontrollieren, so die Juristin. Erlaubt ist ein Eintrittsystem, das die Eintrittszeit festhält und den Zeitpunkt, wann jemand das Haus wieder verlässt.
Das Gesetz schränkt die Nutzung einer Überwachungsanlage also stark ein, wenn es um Personen geht. Doch wie nützlich ist so eine Anlage, wenn man sich vor Kriminellen schützen will?
Schutz vor Einbrechern? Nicht nur digital
«Der wirksamste Schutz gegen Einbrecher ist ein mechanischer Schutz» sagt Markus Ammann, Sicherheitsberater bei der Kantonspolizei Zürich. Geeignete Fenster und Türen können oft einen Einbruch verhindern.
Gegen Sirenen, SMS-Alarm und Videoaufzeichnungen hat der Spezialist aber grundsätzlich nichts einzuwenden. Gleichzeitig weiss er um deren Schwächen:
- Elektronische Überwachungssysteme machen Sinn, wenn der Nutzer ein Flair für diese Technologie hat.
- Ein SMS-Alarm kann nützlich sein – aber nur, wenn er auch rechtzeitig gelesen wird.
- Eine Video-Aufzeichnung selbst verhindert keinen Einbruch. Bei der Fahndung ist der Nutzen der Bilder oft beschränkt, da die Aufnahmen nicht optimal sind.
- Häufiger Fehlalarm führt zu Frustration; die Nutzer schalten dann das System nicht mehr ein. Rückt die Polizei wegen eines Fehlalarms aus, so kostet das zudem: Die Kapo Zürich verrechnet 300 Franken pro Einsatz.