Seit zwei Jahren bietet Facebook die Möglichkeit, das Facebook-Profil eines verstorbenen Benutzers in eine «Gedenkstätte» umzuwandeln . Das Profil wird dabei entsprechend gekennzeichnet und sein Funktionsumfang reduziert. So sind ausser Mitteilungen auf der Pinnwand des Verstorbenen keine weiteren Interaktionen mehr möglich. Das Profil kann nur von Personen aufgerufen werden, die auch schon zu Lebzeiten mit dem Verschiedenen befreundet waren.
Wie wird das Profil zur Gedenkstätte?
Im Hilfebereich auf Facebook ist das Prozedere detailliert nachzulesen . Ein unmittelbarer Angehöriger muss eine Kopie der Geburts-, sowie der Sterbeurkunde vorweisen, um entweder die Löschung des Kontos, oder aber die Umwandlung desselben in ein «Facebook Memorial» zu erwirken. Für den zweiten Fall genügt auch eine beglaubigte Todesanzeige.
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