Googles Ziel ist ehrgeizig: Mit Google Books will der Internet-Riese nicht weniger als alle Bücher der Welt digitalisieren und im Internet zugänglich machen. Bereits wurden mehr als 20 Millionen Bücher gescannt, aus Bibliotheken in der ganzen Welt, auch aus der Schweiz.
Dagegen hatte die amerikanische Autorenvereinigung Authors Guild schon 2005 eine Sammelklage eingereicht. Sie macht Google den Vorwurf massiver Copyright-Verletzung, da bei Google Books Bücher ohne das Einverständnis aller Rechteinhaber digitalisiert werden, online gestellt und nach Stichworten durchsuchbar gemacht.
Google Books ist Fair Use
Ein Gericht in New York hat nun entschieden, dass der Dienst durchaus legal ist, auch wenn er auf den ersten Blick nach einer Verletzung des Copyrights aussehe. Das Gericht sieht den Dienst aber durch das Prinzip des « Fair Use » geschützt, das im amerikanischen Urheberrecht unter bestimmten Umständen eine Nutzung auch zulässt, ohne dass die Rechteinhaber zustimmen.
Ausschlaggebend für den Entscheid war nicht zuletzt die Meinung des Gerichts, dass Google Books die Verkaufschancen der Original-Bücher nicht mindere. Im Gegenteil könne der Dienst dazu beitragen, dass Bücher neu entdeckt und gekauft würden. Google verfolgt mit Google Books denn auch keine unmittelbaren finanziellen Interessen – wenn auf der Startseite des Dienstes aber prominent ein Link zu Googles Ebook-Shop untergebracht ist.
Geschützte Werke nicht vollständig angezeigt
Das Gericht spricht auch vom grossen öffentlichen Interesse, das an einem Service wie Google Books bestehe. Das Digitalisieren und die Online-Publikation der Bücher habe etwa für Blinde die Zugänglichkeit zu Literatur gefördert und alte Werke vor dem Zerfall bewahrt. Auch Studenten und Forscher würden bei ihrer Arbeit sehr von Google Books profitieren. Tatsächlich fällt das Quellenstudium um einiges leichter, wenn dazu nicht extra das gedruckte Buch bestellt werden muss, um es dann Seite für Seite durchzugehen.
Zum Urteilsspruch dürfte ausserdem beigetragen haben, dass Google urheberrechtlich geschützte Werke zwar ganz einscannt, aber nicht in ihrer Gänze im Internet zeigt. Auf Suchanfragen werden nur der Titel des Werkes, Seitenangaben und kleine Textausschnitte gezeigt. Bücher ohne oder mit abgelaufenem Urheberrecht lassen sich online dagegen vollständig ansehen, ebenso Werke von Autoren, die Google ihr Einverständnis zum Einscannen gegeben habe.
Authors Guild will Fall weiterziehen
Nicht nur Google freut sich über den Ausgang des Verfahrens, auch die Konsumentenschutz-Organisation Public Citizen begrüsst den Entscheid . Dort ist man vor allem froh, dass es nicht zu einem Vergleich zwischen Google und der Authors Guild kam. Damit, so die Befürchtung, hätte sich bloss Google das Recht erkauft, mit dem Digitalisieren der Bücher weiterzufahren. Dank dem Urteil, das diese Praxis unter das Prinzip des Fair Use stellt, stehe diese Möglichkeit nun auch anderen offen.
Die Electronic Frontier Foundation, die sich für Freiheitsrechte im Internet einsetzt, ist ebenfalls mit dem Richterspruch zufrieden . Für einmal sei das Grundprinzip von Fair Use richtig erkannt worden, nämlich dass das Urheberrecht dem öffentlichen Interesse dienen soll und nicht bloss den kommerziellen Einzelner.
Der Geschäftsführer der Authors Guild hat dagegen angekündigt, den Fall weiterzuziehen. Man sei enttäuscht über den Entscheid des Gerichts , der das Urheberrecht grundlegend in Frage stelle und deshalb vom nächsthöheren Gericht überprüft werden müsse.