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Ein Rohr und ein Pfeil mit einem Internet-Explorer-Symbol darüber, der auf das Rohr zeigt.
Legende: Netzneutralität: Soll das Internet in Zukunft aus unterschiedlich dicken Rohren kommen? Flickr/Quinn Dombrowski

Digital Netzneutralität in der Schweiz: Regeln oder nicht?

Netzneutralität bezeichnet das Prinzip, dass alle Daten im Internet gleich schnell weitergeleitet werden. Netzbetreiber wie Swisscom wollen an diesem Grundsatz rütteln, andere Gruppen wollen die Netzneutralität dagegen zum Gesetz machen. Das BAKOM hat nun die wichtigsten Fragen dazu zusammengefasst.

Beispiel Swisscom: Der Internet-Anbieter nutzt sein Netz auch dazu, die Signale des eigenen Fernsehdienstes Swisscom-TV zu verbreiten. Weil der restliche Internetverkehr während der Nutzung des Dienstes gedrosselt werde, bevorzuge Swisscom die eigenen Daten gegenüber denen anderer Anbieter und verletzte damit die Netzneutralität, so die Kritiker.

Im seinem gestern veröffentlichten Bericht zur Netzneutralität gibt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) keine konkreten Anweisungen, wie die Netzneutralität in der Schweiz künftig gehandhabt werden soll. Der Bericht ist aber ein umfassender Überblick über den Stand der Diskussion und er listet Punkt für Punkt die Argumente der Gegner und Befürworter einer gesetzlichen Regelung auf.

Das Bundesamt nimmt dabei bewusst keine Wertung der Argumente vor, es will mit seinem Bericht bloss «den Boden für eine sachliche Diskussion des Themas» bereiten. In der Schweiz gibt es bisher noch keine gesetzlichen Regelungen in Sachen Netzneutralität. Der BAKOM-Bericht bringt nun aber mögliche Vorgehensweisen ins Spiel, wie sich mit dem Thema umgehen liesse.

Einige davon, etwa dass Internetanbieter ihre Kunden über eine eventuelle Ungleichbehandlung der Daten in ihren Netzen informieren müssen, orientieren sich an Regelungen, die in der EU bereits gelten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass nationale Behörden festlegen können, wie schnell ein Internetanschluss für den Kunden mindestens sein muss.

Abwarten, was der Bundesrat sagt

Der Bericht gibt auch einen Überblick zur Rechtslage im Ausland. In der EU etwa wird derzeit über eine Verschärfung des geltenden Rechts diskutiert. Sollten die vorgeschlagenen Bestimmungen angenommen werden, wäre die Netzneutralität in der EU gesetzlich festgeschrieben. Kein Anbieter dürfte dann mehr die Daten eines bestimmten Dienstes schneller durch seine Netze leiten als die eines anderen.

In den Niederlanden sind solche Regeln bereits in Kraft. Slowenien, Chile und Brasilien kennen ebenfalls staatliche Regelungen. In Norwegen, Dänemark, Grossbritannien, Ungarn und Schweden gibt es Branchenabkommen zur Netzneutralität.

In den USA hat die Federal Communications Commission (FCC) 2005 und 2010 vergeblich versucht, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. 2014 hat die FCC neue Vorschläge vorgestellt, die sich nun in der Vernehmlassung befinden.

Auch hierzulande wird sich das Parlament bald wieder mit der Sache befassen müssen. Der Nationalrat hat bereits in der Sommersession dieses Jahres mit grosser Mehrheit eine Motion angenommen, die eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität verlangt. Der Ständerat dagegen will erst noch den Bericht des Bundesrates zum Fernmeldemarkt abwarten, der noch für dieses Jahr angekündigt ist.

Allen scheint es um Innovation zu gehen

Zu den Befürwortern eines Gesetzes zur Netzneutralität in der Schweiz gehören Branchenverbände wie Switch, der Konsumentenschutz, Vereine wie die Digitale Gesellschaft und auch die SRG. Mit einem drohenden Ende der Netzneutralität sehen sie das Grundprinzip des Internets gefährdet, das auf dem freien und gleichen Zugang für alle beruht. Sie fürchten, dass etwa neue Dienste von Startup-Unternehmen keine Chance mehr gegen die Angebote grösserer Anbieter hätten, welche die Netzbetreiber für den schnelleren Transport ihrer Daten bezahlen können.

Interessanterweise betonen auch die Gegner einer gesetzlich garantierten Netzneutralität, sie wollten Innovation im Netz fördern. Zu ihnen gehören die Netzbetreiber Swisscom, Orange, Sunrise und UPC Cablecom. Wie die Vertreter der Befürworter waren sie ebenfalls in der Arbeitsgruppe des BAKOM vertreten. Diese Unternehmen fürchten durch eine gesetzliche Regelung eine Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, die etwa den weiteren Ausbau der Netze gefährden könnte.

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