Im Februar 2013 startete die Versicherungsgesellschaft Groupe Mutuel mit einer neuartigen Internet-Rechtsschutz-Versicherung für die Schweiz. Bis August 2014 hat die Firma rund 3800 Verträge abgeschlossen, in diesem Jahr deutlich mehr als letztes Jahr.
Auch andere Versicherungen steigen in den Markt ein: Bei der Zürich kann man sich gegen die Risiken von Cybermobbing versichern und seit Juli 2014 hat auch AXA-Winterthur einen Internet-Rechtsschutz im Angebot.
Grosse Unterschiede
Obwohl die Produkte der Versicherer zwar ähnlich heissen, variieren die versicherten Risiken stark. Versichern lassen sich Risiken wie
- Identitätsdiebstahl: Streitigkeiten, die entstehen, wenn sich jemand meiner Identität und meines Passwortes bemächtigt, um mich zu betrügen oder um mir zu schaden.
- Cybermobbing: Technische und juristische Beratung bei einem Online-Mobbing-Fall.
- Kauf und Verkauf: Streitigkeiten als Folge eines Kaufs oder Verkaufs übers Internet.
- Urheberrechtsverletzungen: Streitigkeiten um Musik, die ich illegal herunterlade.
- Skimming: Ein Anbieter beschränkt sich nicht aufs Internet und versichert ausdrücklich Streitigkeiten als Folge eines manipulierten Geldautomaten.
Der Nutzen ist fraglich
Bei den Internet-Versicherungen handelt es sich um Rechtsschutz-Versicherungen. Das bedeutet: Werde ich zum Beispiel Opfer eines manipulierten Geldautomaten und weigert sich die Bank zu zahlen, so deckt die Versicherung nicht den entstandenen Schaden, sondern unterstützt mich im Rechtsstreit mit der Bank. Allerdings bewegen sich die versicherten Summen bei allen Anbietern nur zwischen 5'000 und 10'000 Franken – im Vergleich zu den herkömmlichen Rechtsschutz-Versicherungen sehr kleine Beträge.
Die Unterstützungsleistung, die ich von der Versicherung im Fall des manipulierten Geldautomaten erwarten kann, hält sich daher in Grenzen. In der Regel zeigen sich die Banken jedoch kulant beim so genannten Skimming, das Risiko eines Schadens bleibt gering.
Überhaupt kein Risiko besteht in der Schweiz beim Herunterladen von Musik, denn nur das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist illegal. Man geht also kein Risiko ein, wenn man sich auf den Download von Inhalten beschränkt. Die populärsten Programme zum Herunterladen von Musik und Filmen machen aber beides gleichzeitig: Hoch- und Runterladen. Ob die Versicherung nun tatsächlich greift, bleibt offen, denn in dem Vertrag ist ausdrücklich von Streitigkeiten bei Download die Rede.
Schliesst man eine Internet-Versicherung ab, empfiehlt es sich deshalb, die Höhe der beschriebenen Risiken abzuwägen. Es lohnt sich auch zu überprüfen, ob diese Risiken nicht bereits durch eine andere Versicherung oder Vertrag abgedeckt sind, wie beispielsweise bei einem Kreditkarten-Betrug: Hier übernimmt die Kreditkartenfirma den Schaden, falls im Vertrag nichts anderes festgehalten ist.
Den Markt testen
Das Geschäft mit den herkömmlichen Rechtsschutz-Versicherungen läuft gut und wächst jährlich um 6 Prozent. Wie sich der Markt mit den speziellen Internet-Versicherungen entwickeln wird, ist noch unklar. Es gibt Insider, die von einem Wachstum überzeugt sind. Andere sind eher skeptisch und betrachten diese Versicherungen als überflüssig.