Wenn ein Angehöriger stirbt, ist es üblich, andere Menschen darüber mit einer Trauerkarte zu informieren. Die meisten Betroffenen greifen dabei auf eine gedruckte Karte zurück, die sie per Post verschicken. Ginge das auch mit einer Email, einer SMS oder gar einer Statusmeldung im Facebook?
«Durchaus!» findet Jakob Vetsch, Pfarrer der Sihlcity Kirche in Zürich. Das Verbreiten von Todesnachrichten mit technologischen Hilfsmitteln habe eine lange Tradition. Telegramme beispielsweise. Oder Telefonanrufe. Wichtig sei, sich genau zu überlegen, wer der Empfänger sei und welche Kommunikationsform(en) dieser bevorzuge. «Ich muss mich einfühlen, was das für eine Person ist und wie es dieser Person jetzt geht - und da kann es richtig sein, auf dem elektronischen Weg an jemanden heranzutreten» sagt Jakob Vetsch.
Alle Beiträge im Dossier
- Erbrecht: Kann man Digitales vererben?
- Virtuelle Grabsteine und virtuelles für Grabsteine
- Facebook als Grabstein
- Der Mensch ist tot, seine Daten leben weiter
- Passwörter: Auch nach dem Tod eine Plage
- Passwort auf den Zettel, Zettel zum Notar
- Der digitale Nachlassverwalter
- Der digitale «Dead Man's Switch»
Das gelte auch in die umgekehrte Richtung: Kondolieren mit einer Email liege drin, wenn man sicher sei, dass diese Kommunikationsform für den Empfänger die richtige sei, auch in der Situation der Trauer.
Traueranzeigen als letzte Inserate-Bastion der Print-Verlage
Neben Trauerkarten publizieren viele Hinterbliebene die Nachricht des Todes auch als Anzeige in einer gedruckten Zeitung.
Anzeigen aller Arten sind allerdings in den letzten Jahren zu Online-Diensten abgewandert und haben dadurch den Verlagen Umsatzeinbrüche beschert - nicht so bei den Trauerinseraten. Eliane Gräser von Tamedia: «Während die Umsätze in den übrigen Rubrikenmärkten im Printbereich in den letzen 10 Jahren um mehr als die Hälfte zurückgingen, blieben die Traueranzeigen stabil.»
«Im Gegensatz zu anderen Anzeigen wie Occasionsautos oder Immobilien ist es bei Traueranzeigen nicht das Ziel, eine grösstmögliche Verbreitung zu erreichen», meint Othmar Fischlin, Marketing-Spezialist von Publicitas. Deshalb nutzten die meisten Betroffenen noch immer das klassische gedruckte Inserat, mit dem die sensiblen Informationen in einem «kontrollierten Umfeld» publiziert werden könnten, in erster Linie in Regionalzeitungen.
Eine Frage der Generation
Einen Trend zur Online-Publikation beobachtet Fischlin aber dennoch, wenn die Umgebung eines solchen Dienstes stimmt und der Anbieter vertrauenswürdig ist.
«Wo die Website einer Zeitung stark auf die Region ausgerichtet ist, publizieren immer mehr Personen eine Todesanzeige auch auf der Website dieser Zeitung», so Fischlin. Das sei aber immer ein Zusatzangebot zum gedruckten Inserat (Beispiel: Der Rheintaler ).
Dass jemand eine Todesanzeige ausschliesslich online publiziere, sei heute noch kaum denkbar: «Bei den Todesanzeigen ist der Markt eher träge». Es sei aber wahrscheinlich, dass sich dies ändern werde, mit einigen Jahrzehnten Rückstand auf andere Inserateformen - wohl einfach eine Generationenfrage.
Wenn diejenigen selber mit dem Tod von Angehörigen konfrontiert werden, die bereits heute verschiedene Inseratedienste nur noch online nutzen, sei es denkbar, dass auch bei den gedruckten Todesanzeigen ein Wechsel zur reinen Online-Publikation einsetze. Deren Nachhaltigkeit («Ewigkeit» der publizierten Informationen) fände schon heute durchaus Anklang; vor allem, wenn sie mit attraktiven Zusatzleistungen versehen seien wie Kondolenzbüchern, der Möglichkeit, eine virtuelle Kerze anzuzünden oder einer App fürs Smartphone, wie es die Trauer-Spezial-Site der Sächsischen Zeitung vormacht.
Gemeinden und Städte preschen vor
Konkurrenz für die Verlage kommt auch von den Gemeinde, die teilweise Todesmeldungen gleich selber auf ihrer Website publizieren. Zum Beispiel Aarburg . Die Nutzung der Rubrik ist bemerkenswert. «2011 bis heute haben ca. 17'100 Personen die Aarburger Startseite besucht. Die Seite mit den Todesfällen wurde dabei rund 7'100 mal angeklickt», sagt Aline Steinegger, Assistentin des Gemeindeschreibers.
Publikationen erfolgen dabei nur auf Wunsch der Angehörigen. In Aarburg nutzt die Hälfte aller Personen das Angebot der Publikation, wobei die Todesfallmitteilungen auch im Anschlagkasten der Gemeinde, im Teletext und im Internet publiziert werden.
«Grundsätzlich überall oder nirgends», so Steinegger.
Auch die Stadt Zürich veröffentlicht Todesmeldungen auf der eigenen Site. Der Besucher kann sich dort die Anzeigen sogar vorlesen lassen.