Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Digital Apple verliert wichtiges Patent

Zwei Finger auf einem Bildschirm spreizen und damit dessen Inhalt vergrössern: Diese Form der Bedienung hat Apple mit dem iPhone populär gemacht und unter dem Namen «pinch to zoom» patentieren lassen. Nun hat das US-Patentamt das Patent für ungültig erklärt. Mit unangenehmen Folgen für Apple.

Audio
Apple verliert wichtiges Patent (SRF 4 News)
03:18 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.

Das juristische Tauziehen zwischen Apple und Samsung geht in eine neue Runde. Erst im August 2012 hat ein US-Gericht den Handy-Hersteller Samsung zu einer Schadenersatzzahlung an Apple in Höhe von 1,05 Milliarden US Dollar verurteilt. Doch das war nur das vermeintliche Ende des Wirtschaftsstreits. Das Gericht stützte sich bei dem Urteil wesentlich auf ein Apple-Patent, das die Vergrösserung der Inhalte auf dem Touchscreen mit zwei Finger beschreibt. In einem überraschenden Schritt erklärt das US-Patentamt dieses Patent jetzt für ungültig und nimmt Apple damit eine seiner wichtigsten juristischen Waffen.

Diese Entwicklung macht eine Neuauflage des Verfahrens zwischen den beiden Smartphone-Giganten wahrscheinlich. Etwas worauf Samsung schon seit der Urteilssprechung hinarbeitet.

Verkaufsstopp weder für Apple noch für Samsung

Durch das verlorene Patent ist es noch viel unwahrscheinlicher geworden, dass Apple den angestrebten Verkaufsstopp von insgesamt 26 Samsung-Geräten in den USA wird erwirken können. Die Gerichte haben schon vor den jüngsten Entwicklungen signalisiert, dass sie zu solchen Verfügungen keinen Anlass sehen. Apple habe nicht belegen können, dass dem Unternehmen Verluste entstanden sind, weil Konsumenten Samsung-Produkte mit Features wie dem Finger-Zoomen gekauft haben, die Apple hat patentieren lassen.

Samsung im Zwist mit der EU-Kartellbehörde

Samsung seinerseits musste seine Patent-Klagen gegen Apple in fünf EU Ländern zurückziehen. In der gleichen Manier wie Apple hatte Samsung damit versucht, in den entsprechenden Ländern einen Verkaufsstopp von Apple-Produkten zu erreichen. Der Chef der EU Kartellbehörde sah in der Absicht der Klagen aber eine Verletzung des EU-Kartellrechts.

Meistgelesene Artikel