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Digital Illegale Downloads: Hollywood will Warnlogos und Web-Sperren

Das Schweizer Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist kaum fünf Jahre alt, und schon steht eine Überarbeitung zur Diskussion. Es liegen Vorschläge auf dem Tisch, die es deutlich verschärfen würden – auf Druck der amerikanischen Unterhaltungsindustrie.

Warnhinweise

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Dieses Verfahren gegen Urheberrechtsverletzungen ist in Frankreich in Kraft (Hadopi). Der Verdächtigte wird zweimal schriftlich verwarnt, dann drohen Geldstrafen oder die Sperrung des Internetzugangs. Hadopi hat Millionen Steuergelder verschlungen und wurde kürzlich aufgelöst. Nun hat die private Organisation CSA die Lizenz, «Bussen» zu verteilen.

Die Befürworter einer Revision des Urheberrechts, in erster Linie Vertreter der amerikanischen Unterhaltungsindustrie, wollen die bestehenden Regelungen verschärfen. Downloader sollen, wenn ihr Tun künftig illegal würde, mit Warnhinweisen auf ihrem Bildschirm konfrontiert werden (siehe Infobox rechts). Vor allem sollen Webseiten, die illegale Downloads ermöglichen, kurzerhand gesperrt werden können – eine rigide Praxis, die heute nur erlaubt ist, wenn von dort Kinderpornografie vertrieben wird (Infobox unten).

Die Vorschläge kommen von «AGUR12», der «Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten».  «AGUR12» ist eine Kommission, in der verschiedene Vertreter der Urheberrechts-Szene sitzen: Produzenten von geschützten Inhalten, Konsumentenschützer und Inhalte-Verwerter. Das Gremium hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga 2012 ins Leben gerufen.

Audio
Interview mit Urheberrechts-Experte Martin Steiger
09:13 min
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 13 Sekunden.

Derzeit findet die Arbeitsgruppe öffentlich noch wenig Beachtung. Ab und zu veröffentlicht sie aber eine Zusammenfassung ihrer Diskussionen, so auch zu jener vom 8. Mai 2013. In dieser neusten Debatte unter dem Titel «Rechtsdurchsetzung II» ging es um Warnhinweise und Netzsperren – eben darum, das Urheberrecht zu verschärfen.

Hollywood will verschärfen

Die Meinungen, ob das notwendig ist, gehen auseinander. Eine Ansicht ist, dass sich das Schweizer Urheberrecht bewährt hat und es sinvoll umsetzbar sei. Die Gegenposition lautet, dass die Rechtlage ungenügend sei – vorgebracht von verschiedenen Vertretern der Unterhaltungsindustrie in der «AGUR12».

Netzsperren

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Die Sperrung einer Website ist in der Schweiz rechtlich vorgesehen gegen Seiten mit Kinderpornografie. Das Kobik stellt  dazu den Providern eine Liste mit Adressen zur Verfügung. AGUR12 diskutiert nun eine Ausweitung der Netzsperren auf Urheberrecht: «offensichtlich illegale Quellen» sollen gesperrt werden können.

«Die Einflüsse in der AGUR12 gehen sicher weitgehend auf die amerikanische Unterhaltungsindustrie zurück», sagt der Zürcher Rechtsanwalt und Urheberrechts-Experte Martin Steiger. Auch die Verschärfung, über die derzeit diskutiert wird, betreffe vorwiegend Inhalte aus den USA, beispielsweise Hollywood-Filme und amerikanische Popmusik.

In Bezug auf Kunst aus der Schweiz ist Filesharing kein wesentliches Problem und richtet keinen wesentlichen Schaden an.
Autor: Martin Steiger

Wieso macht Hollywood Druck? Steiger meint, dass es am Geschäftsmodell der amerikanischen Unterhaltungsindustrie liegt. Es sei alt und bewährt, stamme aber aus der vor-digitalen Zeit. Hollywood wolle das Geschäftsmodell dennoch auch im Internet erhalten – um jeden Preis. Dazu wolle man nun verhindern, dass Filesharing stattfinde und im Alleingang kontrollieren, wie Inhalte sich verbreiten.

Es braucht einen Richter

Als Grundproblem bei Warnhinweisen und Netzsperren sieht Steiger die Tatsache, dass es meist gar nicht klar sei, ob Urheberrechte verletzt würden. Die vermeintlichen Inhaber dieser Rechte würden dies einfach behaupten – oft «auf Vorrat».

Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gehören bei Youtube zur Tagesordnung.
Legende: Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gehören bei Youtube zur Tagesordnung. Screenshot

Einigen Nutzern wird das Vorgehen aus Youtube bekannt sein: Wer dort ein Video hochlädt, kann damit konfrontiert werden, dass jemand behauptet, der Inhalt des Videos sei urheberrechtlich geschützt.

 Dabei handelt es sich um eine rein private Rechtsdurchsetzung, bei der die Beweislast umgekehrt wird: Der Beschuldigte muss belegen, dass er der Rechte-Inhaber – nicht mehr die Person, die dies behauptet.

Urheberrechts-Experte Martin Steiger
Legende: Urheberrechts-Experte Martin Steiger zvg
Bei Inhalten, die online sind, ist nicht erkennbar, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, es gibt nur Mutmassungen. Dass man dann einfach den Zugang sperrt, ist ein starkes Stück in einem Rechtsstaat.

In einem Rechtstaat wie der Schweiz gelte aber, so Steiger weiter, dass ein Gericht feststellen müsse, was legal ist und was nicht legal ist. Erst dann könne man eine Website sperre. Oder besser noch; den spezifischen Inhalt entfernen und nicht einfach den Zugang zur Website komplett unterbinden.

Handlungsbedarf ist umstritten

Der Experte hält das aktuelle Schweizer Urheberrecht, das erst im August 2008 in Kraft trat, für genügend. Es habe sich bewährt, um die Interessen der Urheberrechts-Inhaber zu schützen, und die Schweizer Konsumenten würden nicht kriminalisiert, wenn sie privat Inhalte teilten. Den Preis dafür, so Steiger, würden schliesslich schon heute alle bezahlen: in Form von Abgaben an die Suisa und andere Verwertungsgesellschaften von Nutzungsrechten.

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