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Digital «Vote électronique»: Es geht langsam voran

An der Abstimmung vom 17. Juni 2012 können 164'000 Stimmberechtige aus 12 Kantonen per Internet teilnehmen - neben den Auslandschweizern vermehrt auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Die «Vote électronique» - wie E-Voting in der Schweiz offiziell heisst - geht mit kleinen Schritten voran. An der kommenden Abstimmung werden etwa 3% der Schweizer Stimmberechtigten über das Internet teilnehmen, statt an der Urne oder per Brief.

Zum Zug kommen immer noch in erster Linie Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben. Dort ist auch das Bedürfnis am grössten, da Abstimmen per Internet deutlich einfacher ist als per Brief. Doch stetig werden auch hierzulande Ansässige einbezogen. Am 17. Juni sind es 71'000 Stimmberechtigte, die im Kanton Genf wohnen, und 25'000 in Neuenburg.

Sicherheit vor Geschwindigkeit

Seit dem Bericht des Bundesrats von 2006 zu E-Voting hat sich am Grundsatz nichts verändert: «Sicherheit vor Geschwindigkeit». Dennoch geht es voran: Zu den drei Pionier-Kantonen Neuenburg, Genf und Zürich sind nun zehn weitere dazugekommen. Die Lösung des Kantons Genf wurde von Bern, Luzern und der Basel-Stadt übernommen. Und aus der des Kantons Zürich ist ein Konsortium mit aktuell 7 Kantonen entstanden (AG, FR, GR, SG, SH, SO, TG).

Stimm- und Wahlrecht ist Kantonssache

Dass verschiedene Systeme entstanden sind, ist gewollt. Denn die Ausgestaltung des Stimm- und Wahlrechtes ist Sache der Kantone. Der Bund darf kein einheitliches System vorschlagen. Die Unterschiede in den Kantonen sind beträchlich. Ob z.B. ein Nationalrat oder gleich Dutzende gewählt werden können, beeinflusst Komplexität und Benutzbarkeit des Systems. Auch werden die Stimmregister (wer ist stimmberechtigt) mal kantonal, mal dezentral in den Gemeinden geführt. Je nach Kanton muss ein System also andere Anforderungen erfüllen.

Die Kantone können sich nun entweder einem der drei bestehenden Systeme anschliessen (GE, NE, ZH) oder dennoch ein eigenes System bauen. Das würde aber zu deutlich höheren Kosten führen, für die ein Kanton gegenüber der eigenen Stimmberechtigten gute Argumente haben müsste.

Rolle des Bundes

Der Bund trägt diese Kosten nicht. Er beschränkt sich darauf, die Systeme im Einsatz zu überprüfen, ob sie den gesetzlich definierten Anforderungen entsprechen. Er bewilligt auch jede einzelne Abstimmung oder Wahl per Internet. Dabei wird heute noch darauf geachtet, dass nicht mehr als 10% des gesamtschweizerischen Elektorats über das Internet abstimmt und dass auch in den einzelnen Kantonen der Anteil nicht zu gross ist. Bisher waren 20% die Limite - um die aktuelle Abstimmung in Genf und Neuenburg zu ermöglichen (Pionierkantone mit entsprechender Erfahrung), wurde die kantonale Limite vom Bundesrat erstmals auf 30% erhöht.

2013: Bericht des Bundesrats

Bis Mitte 2012 sollen die Erfahrungen der Versuche der letzten Jahre in einem Bericht zu Handen des Bundesrats zusammengetragen werden. Darin wird auch die Frage beantwortet werden müssen, ob weitere gesetzliche Regelungen nötig sind. Da der Bericht noch in Arbeit ist, will die zuständige Bundeskanzlei aktuell keine Auskunft zu möglichen Inhalten geben.

Forschung

Parallel dazu arbeiten die Bundeskanzlei und die Kantone auch mit Hochschulen zusammen, um aufzuzeigen, wie sich eine zweite Generation der «Vote électronique»-Systeme gestalten liesse. Die ETH Zürich beschäftigt sich in einem Projekt mit der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass eine Stimme korrekt und unverfälscht abgegeben werden kann, auch wenn der PC unsicher ist (z.B. mit Viren verseucht).

Die Berner Fachhochschule hat eine Studie verfasst, die ein verifizierbares «Vote électronique»-System beschreibt. Dabei geht es nicht nur um die Überprüfbarkeit des Resultats einer Abstimmung - diese Anforderung erfüllen selbstverständlich auch die aktuellen Systeme. Sondern dazu um eine Verifizerbarkeit der abgegebenen Stimme durch die einzelnen Stimmberechtigten selbst - also eine Verbesserung nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Transparenz des Systems, letztlich eine vertrauensbildende Massnahme.

Noch ein langer Weg

Dementsprechend lange werden sich noch die meisten Stimmberechtigten gedulden müssen, die gerne jetzt schon per Internet abstimmen und wählen würden. Während laufend weitere Kantone dazustossen und Versuche durchführen sollen, ist das nächste konkrete Ziel, bis 2015 90% der Auslandschweizerinnen und -schweizer per Internet abstimmen zu lassen.

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