Folgende Eigenschaften zeichnen ein gutes GPS-Ortungsgerät (GPS-Tracker) aus:
- Ortung: Die Kernfunktion eines Trackers ist die Ortungsfunktion. Sie muss einfach, zuverlässig und schnell sein.
- «Zaun» (Geo-Fence): Der Tracker gibt Bescheid, sobald der Patient eine definierte Grenze überschreitet, zum Beispiel die Wohnung.
- Grösse: Das Gerät sollte kompakt und leicht sein, damit es unauffällig getragen werden kann – ohne dass der Träger dadurch beeinträchtigt wird. Tracker gibt es von verschiedenen Herstellern. Sie werden als kleine Kästchen am Gurt getragen, um den Hals gehängt, als Armbanduhr oder als Sohle in einen Schuh gelegt.
- Akku: Die Batterien sollten mehrere Tage halten.
- Einrichtung: Das Gerät sollte sehr leicht einzurichten und zu verwenden sein – ohne technisches Vorwissen oder komplizierte Codes.
GPS-Tracker: Diese Funktionen können nützlich sein
- Erschütterungsalarm : Sollte die Person stürzen oder der GPS-Tracker eine andere Erschütterung feststellen, erhält der Empfänger automatisch eine Nachricht.
- SOS-Taste und Telefon: Damit der Patient im Notfall aktiv Hilfe anfordern kann, ist eine Notfalltaste nützlich. Es gibt Geräte, die ein Mikrophon und einen Lautsprecher eingebaut haben und so als «Notfalltelefon» genutzt werden können. Diese bidirektionale Kommunikation ist für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung aber meist verwirrend und viel zu kompliziert in der Anwendung.
Beim GPS-Tracker Einsatzgebiet beachten
Wenn der GPS-Tracker auch auf eine Reise ins Ausland mitgenommen werden soll, muss die Datenübertragung (SIM-Karte/Abo) weltweit funktionieren.
Preise
GPS-Tracker gibt es für unter 100 Franken. Sie sind entweder «subventioniert», also «gemietet», weil an einen Dienst (Abo) des Anbieters gekoppelt, ohne den die Ortung nicht funktioniert, oder nicht sehr komfortabel. Zur Ortung muss meistens ein Anruf auf die Nummer des Trackers getätigt resp. eine SMS geschickt werden. Der Tracker schickt dann einen Link auf ein Handy oder eine Emailadresse, über den die Position auf einer Karte angezeigt wird.
Teurere Tracker für ein paar hundert Franken bieten eine App, über die der Anwender alle Einstellungen machen kann und die Position des Patienten schnell angezeigt wird.
Auf jeden Fall benötigt wird ein Handyabo für die Datenübertragung. Vor dem Kauf eines Gerätes sollte man unbedingt abklären, ob der Tracker mit einer beliebigen SIM-Karte funktioniert oder «nur» mit dem Service-Abo des Herstellers. Bei einigen Anbietern kann eine «Alarmzentrale» gebucht werden. Sie übernimmt die Überwachung. Ein solcher Dienst kostet aber schnell gegen 100 Franken pro Monat.
Im Hinterkopf behalten: Bei der Anschaffung eines Ortunsgerätes ist es wichtig, möglichst keine langfristig bindenden Verträge mit Anbietern und Providern einzugehen – denn die Situation des Patienten kann sich schnell ändern.
Was ist mit der Privatsphäre?
Es gibt rechtliche und ethische Überlegungen beim Einsatz von Geräten, die Personen orten. Rechtlich ist eine Überwachung zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Oft sind Demenz-Patienten aber nur bedingt urteilsfähig. In diesem Fall muss geprüft werden, wie viel Überwachung notwendig ist, um die Sicherheit der Person zu gewährleisten. Die Privatsphäre muss dabei möglichst gewahrt bleiben.
Vertretbar (sinnvoll) ist der Einsatz eines GPS-Trackers:
- wenn sich die Person höchstwahrscheinlich in Gefahr begibt, wenn sie nicht mehr nach Hause findet
- wenn er der Person mit Demenz eine grössere Autonomie und mehr Bewegungsfreiheit bietet und so zu ihrer Lebensqualität beiträgt.
Zu guter Letzt
Nur an die Technik delegieren reicht nicht, denn kein GPS-Tracker bietet eine absolute Sicherheit. Das Gerät kann z.B. liegengelassen oder abgelegt werden oder der Akku kann entladen sein. Und auch wenn der Patient ein einwandfrei funktionierendes Ortungsgerät auf sich trägt, ist er weiterhin den Gefahren des Verkehrs und der Umwelt ausgesetzt.