So steht es um die Legalisierung in der Schweiz
«Die Legalisierung ist hier kein Thema», erklärt Markus Jann, Leiter der Sektion Drogen beim Bundesamt für Gesundheit.
Seit im Oktober 2013 das Ordnungsbussensystem eingeführt wurde, das heisst Volljährige beim Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis keine Anzeige mehr erhalten, sei in der Politik und bei der Bevölkerung Ruhe eingekehrt. Heute wird man nur noch mit einer Busse von 100 Franken bestraft.
Ein grosses Problem sieht Markus Jann aber noch immer: «Uns machen besonders die Jugendlichen in diesem Zusammenhang Sorgen. Das Ordnungsbussenmodell kann bei ihnen nicht angewendet werden und die Situation ist somit unverändert», spielt er auf die Strafanzeigen an. Wie stark sich das Modell denn nun allgemein bewährt hat, sei Gegenstand aktueller Untersuchungen.
So erhält man eine Ausnahmebewilligung
Sollte ein Arzt bestätigen, dass man an einer Krankheit leide, bei welcher der Cannabiskonsum als medizinische Massnahme nachweislich angebracht ist, kann in der Schweiz ein Gesuch beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden:
«Eine Ausnahmebewilligung wird oft bei Krebs, Appetitlosigkeit oder neuropatischen Schmerzen erteilt», weiss Markus Jann. Eine Voraussetzung zur Verwendung von Cannabis als Arzneimittel seien Studien, welche die Wirksamkeit klar belegen. Ansonsten gelte weiterhin: Wer 18 Jahre alt ist, kifft und unter 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, der bezahlt - alle anderen müssen mit einer Strafanzeige rechnen.